Das ärgert beim Einkauf:

Kajnok Reis Slim und Werbung für Teigwarensortiment Kajnok Nudeln Slim

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Noch immer nicht auf den ersten Blick deutlich: Kajnok Nudeln und Reis enthalten kein Getreide
getaeuscht

Die angebotenen Produkte sind entweder als Reis oder mit den Namen verschiedener Nudelsorten und dem Zusatz „Slim“ benannt. Der „Kajnok Reis Slim“ enthält jedoch keine Reisbestandteile und die „Kajnok Nudeln Slim“ keine für Nudeln typischen Getreidearten wie Weizen, sondern stattdessen das Mehl der Konjakwurzel. Durch die Produktnamen ging die Verbraucherin beim Kauf von kalorienreduzierten Getreideprodukten aus. Der Hersteller sollte die Produktnamen so wählen, dass Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich nicht um Reis oder Nudeln handelt.

 

Auf der Verpackung steht ganz groß Reis und klein darunter Slim. Auch die Werbung schreibt Reis und Teigwaren Slim. So glaubt man, dass man ein kalorienreduziertes Reisprodukt kauft. Das oben auf der Packung klein geschriebene Wort kajnok habe ich als Produktnamen gedeutet. Erst zu Hause bei genauerem Studium der Verpackung bemerkte ich dann, dass das Produkt überhaupt nichts mit Reis zu tun hatte.
Verbraucherin aus Hannover vom 02.03.201

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die angebotenen Produkte sind entweder als Reis oder mit den Namen verschiedener Nudelsorten und dem Zusatz „Slim“ benannt. Der „Kajnok Reis Slim“ enthält jedoch keine Reisbestandteile und die „Kajnok Nudeln Slim“ keine für Nudeln typischen Getreidearten wie Weizen, sondern stattdessen das Mehl der Konjakwurzel. Durch die Produktnamen ging die Verbraucherin beim Kauf von kalorienreduzierten Getreideprodukten aus. 

Darum geht’s:

Die Betreiber des Internetshops konjak-shop.com bieten auf ihren Seiten Produkte als Reis Slim und unter den Namen verschiedener Nudelsorten wie „Fettuccine“, „Penne“ oder „Spaghetti“ mit dem Zusatz Slim an. Das Aussehen und die Verwendungsmöglichkeiten ähneln den Lebensmitteln Reis und Nudeln. Die immer gleiche Zutatenliste – Wasser (97 %), Konjakmehl (2,7 %), Stabilisator: Calciumhydroxid – enthält jedoch weder Reis noch die für Nudeln typischen Getreidearten wie Weizen. Lediglich die Bezeichnungen, „reisähnliches Erzeugnis mit Konjak“ und „nudelähnliches Erzeugnis mit Konjak“, auf den Rückseiten der Verpackungen machen deutlich, dass die Produkte keine Getreideprodukte enthalten.

Das ist geregelt:

Die Leitsätze für Teigwaren definieren Teigwaren als „beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und/oder anderen Zutaten durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens hergestellt werden.“

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher kennen Nudeln als Erzeugnisse, die hauptsächlich aus dem Mehl verschiedener Getreidearten bestehen. Lebensmittel aus dem Mehl der Konjakwurzel (Zusatzstoff E 425) sind bisher in Deutschland weitgehend unüblich. Vereinzelt wird das Mehl oder daraus hergestellte Kapseln wegen des hohen Gehaltes an dem Ballaststoff Glucomannan angepriesen und zum Kauf angeboten. Reis ist ein Monoprodukt, das aus nichts anderem als Reis besteht.

Es ist daher leicht nachvollziehbar, dass Verbraucher bei Lebensmitteln, die Produktnamen wie „Reis Slim“ oder „Fettuccine Slim“ tragen, Reis oder Getreidemehl als Zutaten erwarten.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseiten der Verpackungen und die Beschreibung der Angebote auf konjak-shop.com so wählen, dass für Verbraucher eindeutig klar wird, dass es sich nicht um Reis und Nudeln mit den herkömmlichen Zutaten handelt.

Stellungnahme der DUO Trade GmbH, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.02.2017 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Verbraucherzentrale hat die Einhaltung der Vergleichsvereinbarung am 06.12.2016 auf den Seiten konjak-shop.com geprüft und keine Veränderung bei den Produktdarstellungen festgestellt. Der vzbv hat daraufhin Vertragsstrafe erhoben. Bei der erneuten Prüfung der Internetseiten durch die Verbraucherzentrale am 17.01.2017 hatte der Anbieter die Produktnamen bei den Beschreibungen der Angebote in „Kajnok Reis-Art Slim“ sowie „Kajnok Fettuccine-Art Slim“ usw. geändert. Die abgebildeten Produktverpackungen waren unverändert. Ebenso fehlte in der listenartigen Produktübersicht die Ergänzung der Produktnamen durch das Wort „Art“. Sie waren weiterhin als „Kajnok Reis Slim“ sowie „Kajnok Fettuccine Slim“ usw. bezeichnet. Die unvollständigen Veränderungen der Produktangebote auf den Internetseiten können nach Einschätzung der Verbraucherzentrale interessierte Käufer weiterhin über die Zutaten und damit die Qualität der Produkte in die Irre führen.

Die im Juli 2017 von der Verbraucherzentrale erworbene Verpackung „Kajnok Reis Slim“ trug denselben Produktnamen. Sie wurde nur in der rechten oberen Ecke der Schauseite durch einen kleinen Aufkleber mit dem Text „Hergestellt aus Konjak“ ergänzt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können Verbraucher den Aufkleber leicht übersehen und das Produkt weiterhin für ein Lebensmittel aus Reis halten. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de