Das ärgert beim Einkauf:

Kaba Vanille Geschmack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Trotz Werbung mit Vanilleschoten Aroma statt gemahlener Vanille
getaeuscht

Die Aufmachung weckt unserer Ansicht nach durch das Bild zweier Vanilleschoten die Erwartung an ein Produkt, das Vanille oder Aroma aus der Vanille enthält. Das Getränkepulver enthält jedoch „Vanillearoma“ statt Vanille.
Der Hersteller sollte auf die Abbildung von Vanilleschoten verzichten oder die Rezeptur ändern.

Auf dem Produkt sind zwei Vanilleschoten abgebildet, es findet sich aber in der Zutatenliste nur Vanillearoma, noch nicht einmal natürliches Vanillearoma.
Verbraucher aus München vom 21.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Kaba Vanillegeschmack“. Auf der Schauseite sind neben einem Strahl weißer Flüssigkeit eine Blüte und zwei Vanilleschoten abgebildet. Die Zutatenliste führt nur „Vanillearoma“, keine Bestandteile der Vanillepflanze als Zutaten auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung.

Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) fasste folgenden Beschluss: Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln „mit Vanillegeschmack“, das heißt, Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen hergestellt wurden, sind irreführend. Beschlüsse des ALTS sind nicht rechtverbindlich, sie dienen der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für Verbraucher, die ein Getränkepulver mit echter Vanille, Vanilleextrakt oder natürlichem Vanillearoma, erwarten, passt das enthaltene Aroma der Geschmacksrichtung Vanille nicht zur Aufmachung.

Fazit:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte der Hersteller die Verpackungsgestaltung an den Inhalt anpassen oder die Rezeptur ändern.

Stellungnahme der Carambar Co., Issy les Moulineaux/Frankreich

(Übersetzungsfehler von der Verbraucherzentrale korrigiert):

Wir haben Ihre Meldung bezüglich der Beschwerde eines Verbrauchers über das Produkt Kaba Vanille Geschmack erhalten. Der Verbraucher hat auf die Zusammenhanglosigkeit zwischen der im Produkt Kaba Vanille aufgelisteten Zutaten und der nicht dazu passenden dargestellten Vanilleblüte und -schoten hingewiesen.

Um Ihrer Meldung und der Beschwerde des Verbrauchers nachzukommen, möchten wir hiermit bestätigen, dass dieses Problem durch unsere zuständigen Abteilungen gelöst ist. Die Änderung der Abbildung der Vanille wurde bereits Ende 2018 durchgeführt und diese neue Verpackung ist in einigen Geschäften schon zu sehen.

Sollte diese neue Verpackung in Ihrem Geschäft noch nicht zu finden sein, dann hängt es mit der in diesem Fall notwendigen Übergangsphase zusammen.

Wir stehen Ihnen natürlich mit zusätzlichen Informationen jederzeit zur Verfügung.

Ergebnis

Die Firma Carambar hat in Ihrer Stellungnahme und auf zusätzliche Nachfrage mitgeteilt, dass die Abbildung der Vanilleblüte von der Verpackung entfernt wurde. Die Vanillestangen sind weiterhin abgebildet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de