Jakobgerhardt.de ändert die Beschreibung des Cocktails „Gerhardt’s Secc au Chocolat mit Rotwein“
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Webseite jakobgerhardt.de beschrieb das Getränk „Secc au Chocolat mit Rotwein“ als „süffige Mischung mit hochfeiner Schokolade“ und mit dem Hinweis „erinnert an geschmolzenes Mon Chéri“. Tatsächlich enthält der „Schoko-Cocktail“ keine Schokoladen- oder Kakaobestandteile, sondern lediglich „Aroma“. Der Anbieter hat die Hinweise auf Schokolade als Bestandteil abgeschwächt und weist nun beispielsweise mit „Geschmack hochfeiner Schokolade“ etwas deutlicher auf die Aromatisierung hin. Dennoch können der Produktname und die Beschreibung „Schoko-Cocktail“ weiterhin einen falschen Eindruck vermitteln.
Beschwerde
Bei chocolART in Wernigerode wurde der Secc au Chocolat damit angepriesen, dass Kakaobohnen mit eingemischt werden. Im Internet heißt es im Gegensatz zur Auskunft vor Ort: „… Mischung mit hochfeiner Schokolade...“ Im Zutatenverzeichnis (nur im Internet) ist nur Aroma genannt. Die Antwort auf die Nachfrage beim Hersteller was wirklich drin ist, hat mich sehr geärgert: „Die Story mit den Kakaobohnen ist natürlich nicht ernst gemeint. Bei einem Preis von 6500€ pro Tonne Kakaobohnen wäre das unmöglich darstellbar. ... Man nimmt daher, … entsprechende Aromen. Final ist ja der Geschmack entscheidend.“
Es sind also weder Kakaobohnen in der Maische noch Schokolade im Produkt. Ich finde es unerhört, dass solche Geschichten erzählt werden, wenn nur Aroma verwendet wird.
Verbraucherin aus Freudenberg vom 07.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Beschreibung des Getränks auf jakobgerhardt.de ist falsch. Es handelt sich nicht, wie dort beschrieben, um eine „Mischung mit hochfeiner Schokolade“, sondern um ein aromatisiertes Getränk ohne Schokobestandteile.
Darum geht’s:
Die Webseite jakobgerhardt.de beschreibt das Getränk „Secc au Chocolat mit Rotwein“ als „Schoko-Cocktail“, als „süffige Mischung mit hochfeiner Schokolade“. Zusätzlich erfolgt der Hinweis „erinnert an geschmolzenes Mon Chéri“.
Beim Anklicken von „Lebensmittelangaben“ öffnet sich ein Fenster mit den Nährwertangaben und den Zutaten des Getränks. Danach besteht das Getränk aus Trauben, Aroma, Wasser, Zucker und mehreren Zusatzstoffen. Schokolade oder Kakaobestandteile sind nicht aufgeführt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angebotsseite vermittelt einen falschen Eindruck über das Getränk. Schon der Produktename „Secc au Chocolat“ heißt übersetzt „Secc mit Schokolade“. Die Webseite nennt mehrfach Schokolade. Zusätzlich lässt der Geschmacksvergleich mit „geschmolzenem Mon Chéri“ einen nennenswerten Schokoladengehalt erwarten. Die tatsächliche Zusammensetzung erkennen Kaufinteressierte nur, wenn Sie aktiv auf „Lebensmittelangaben“ klicken. Das verärgert zu Recht.
Fazit:
Der Anbieter sollte das Produkt nicht mit Schokolade bewerben, wenn diese nicht enthalten ist. Zusätzlich sollte der Anbieter gut sichtbar auf die Aromatisierung des Getränks hinweisen.
Stellungnahme der Wein – und Sektkellerei Jakob Gerhardt GmbH & Co KG, Dexheim
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme:
Es liegt nicht in unserer Absicht unsere Kunden zu täuschen. Welche Aussage ein freier Handelsvertreter vor Ort bei einem Event geäußert hat, können wir nicht nachvollziehen. Die ggf. unklare Beschreibung im Internet wurde korrigiert. Das Produkt Secc au Chocolat ist eindeutig als „aromatisiertes, weinhaltiges Getränk“ gekennzeichnet. […].
Ergebnis
Die Anbieterfirma hat die Beschreibung des Produkts auf Jakobgerhardt.de geändert. Sie hat den Hinweis „süffige Mischung mit hochfeiner Schokolade“ entfernt und weist nun auf „Geschmack“ hin. Auch der Hinweis auf den „erinnert an geschmolzenes Mon Chéri“ wurde abgeschwächt zu „erinnert an Schwarzwälder Kirschtorte“. Die Änderungen sind jedoch halbherzig: Der Name „Secc au Chocolat“, der Begriff „Schoko-Cocktail“ und die Geschmacksbeschreibung als „hochfeine“ Schokolade „zartcremig“ passen nicht zu dem aromatisierten weinhaltigen Getränk, das keinerlei Bestandteile von Schokolade enthält.






