„GLP-1 Boost“ soll beim Abnehmen helfen, die Versprechen sind aber nur heiße Luft
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Rock Sports bietet das Nahrungsergänzungsmittel „GLP-1 Boost“ an und bewirbt das Produkt als natürliche Alternative zur „Abnehmspritze“. Der Name steht für ein körpereigenes Sättigungshormon. Mit dem Namen und der Werbung auf der Website weckt die Firma Erwartungen, die das Produkt nicht erfüllen kann. Für keines der Wirkungsversprechen in Richtung Gewichtsabnahme besteht ein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis. Zu Recht dürfen Firmen mit solchen Versprechen nicht werben.
Die Firma Rock Sports sollte den Produktnamen ändern und keine Wirkungen für eine Gewichtsabnahme versprechen.
Beschwerde
Der GLP-1 Boost* (mit Sternchen im Namen, wohl gemerkt!) wirbt, wie man am Namen schon sieht, damit, dass es „GLP“ boosten soll. Faktisch dürfte da bei den Inhaltsstoffen nahezu gar nichts passieren.
Verbraucher aus Blindheim von 20.07.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Leere Versprechen mit „GLP-1“: Der Name steht für das Sättigungshormon. Doch eine positive Wirkung auf das körpereigene Hormon ist bei der Zusammensetzung des Produktes nicht zu erwarten, eine Gewichtsabnahme ebenfalls nicht. Damit ist es auch keine „Alternative zu radikalen Maßnahmen“.
Darum geht’s:
Die Firma Rock Sports bietet das Nahrungsergänzungsmittel GLP-1 Boost* an. Im Online-Shop wirbt sie dafür mit folgenden Aussagen:
- „Smarter Abnehmhelfer in Kapselform“
- „Die natürliche Antwort auf den GLP-1 Trend“
- „Ohne Rezept & Spritze den körpereigenen Stoffwechsel boosten*“
- „Ballaststoff Glucomannan als effektiver Abnehm-Helfer¹“
- „Mit Glucomannan zur Gewichtskontrolle¹“
- „Tägliche Routine gegen Heißhunger: 3 Kapseln täglich
- „Der GLP-1Boost* vereint klinisch studierte Markenrohstoffe, Citrus-Extrakte sowie Inhaltsstoffe, deren gesundheitsbezogenen Wirkung anerkannt ist.“
Laut Website enthalten die Kapseln Konjak-Glucomannan, Hefe, Pflanzenextrakte darunter Weißen Maulbeerblattextrakt und Chrom. Eine Tagesportion mit 3 Kapseln liefert laut Nährwertangaben 1 Gramm Glucomannan.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. Für Aussagen zu Pflanzenstoffen ist das Verfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen – sie sind „on hold“. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Firmen solche Pflanzenstoffe für die Gesundheit bewerben, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. Wird ein gesamtes Produkt beworben, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben dafür zugelassen sein.
Die Werbung „Glucomannan trägt im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zur Gewichtsreduktion bei“ darf entsprechend der Verordnung nur für Lebensmittel verwendet werden, die 1 Gramm Glucomannan je angegebene Portion enthalten. Zum anderen sind Verbraucher:innen darüber zu informieren, dass für die positive Wirkung eine tägliche Aufnahme von 3 Gramm Glucomannan in drei Portionen mit jeweils 1 Gramm erforderlich ist. Weiterhin ist anzugeben, dass die Portionen Glucomannan mit 1 bis 2 Gläsern Wasser vor den Mahlzeiten aufzunehmen sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mit dem GLP-1 Boost* soll angeblich der Stoffwechsel aktiviert werden. Doch die Wirkung eines verschreibungspflichtigen Medikaments, der „Abnehmspritze“, lässt sich nicht ansatzweise auf den „smarten Abnehm-Helfer“ übertragen. Die Werbung mit „GLP-1 Boost“ ist völlig fehl am Platz. Die Kapseln enthalten keine Bestandteile, die eine vergleichbare Wirkung erzielen könnten.
Die Firma nutzt zwar eine zugelassene Aussage für Glucomannan, dass diese eine Gewichtsabnahme bei einer kalorienarmen Ernährung unterstützt. Sie setzt jedoch nur ein Drittel der dafür geforderten Menge ein. Daher darf sie die Wirkung nicht bewerben.
Die Auflösung weiterer Hinweise führt außerdem zu einem zugelassenen Claim für die enthaltene Substanz Chrom. Zwar hat Chrom eine Funktion im Stoffwechsel, das bedeutet jedoch nicht, dass es den Stoffwechsel „boostet“ oder die Gewichtsabnahme fördert. Es ist kein „effektiver Abnehmhelfer“. Die Behauptung, dass das Produkt gegen Heißhunger wirkt, ist sogar völlig aus der Luft gegriffen.
Die Health-Claims-Verordnung verbietet rigoros solche unbewiesenen Behauptungen. Daran sollte sich auch diese Firma halten.
Fazit:
Die Firma Rock Sports sollte den Produktnamen ändern und keine Wirkungen für eine Gewichtsabnahme versprechen.
Stellungnahme der Rocka Sports GmbH, Berlin
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 18. August 2026 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Werbung informiert.








