Das ärgert beim Einkauf:

Deluxe Salami mit ‚Puglia g.g.A.‘-Wein und Trester-Mantel

Von „Deluxe“ keine Spur: Ein Hauch Wein in der Salami und eine nicht essbare Hülle mit Trestermantel.
getaeuscht

Die Aufmachung „Deluxe Salami“ verspricht eine besondere Zusammensetzung der Wurst: Wein mit geschützter geografischer Angabe aus Puglia und ein Trester-Mantel. Die Salami enthält gerade mal ein Prozent Puglia-Wein und der beworbene Trestermantel ist kein Bestandteil der Rezeptur.  
Der Hersteller sollte keine Zutaten hervorheben, die er lediglich in Minimengen einsetzt. Dass weder der Trestermantel noch die Hülle darunter essbar sind, sollte zudem bereits auf der Schauseite stehen. 

Ich fühle mich durch LIDL und deren verkauftes Produkt getäuscht. Am 16.11.2021 kaufte ich die Salami "Puglia-Wein und Trester-Mantel", die auf der Verpackung mit einem „Wein und Trestermantel“ spezifiziert und damit im Wortsinne schmackhaft gemacht wird. 
Das daraus zu erwartende Geschmackserlebnis wurde jedoch herb enttäuscht. Als ich die Salami aus der Verpackung nahm, erfuhr ich, dass die „Wursthülle nicht essbar“ sei. Ich werte es als wissentliche Täuschung, wenn ein das Produkt auszeichnender „Wein- /Trestermantel“ letztendlich gar nicht essbar ist. [Anmerkung der Redaktion: Laut Zutatenliste ist 1 Prozent „Puglia g.g.A.“-Wein enthalten.] 
Verbraucher aus Hessen vom 29.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung mit den zwei speziellen Zutaten passt nicht: Der Wein ist praktisch nicht vorhanden und der Trestermantel nicht essbar. Dies erfahren Verbraucher:innen erst auf der Rückseite.

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Deluxe Salami mit Puglia g.g.A.-Wein und Trester-Mantel“ weist wörtlich auf „eine Spezialität mit intensivem Geschmack“ hin. In der Bezeichnung „Salami mit Puglia g.g.A.-Wein“ steht keine Mengenangabe für den Wein. In der Zutatenliste auf der Rückseite ist „Puglia g.g.A.-Wein“ mit einem Prozent aufgeführt. 
Weiter stehen folgenden Angaben in diesem Absatz:
•    Traubentrester-Ummantelung auf der Oberfläche: 10 % des Gesamtgewichts.
•    Nach der Reifung ist im Produkt kein Alkohol mehr enthalten.
•    Wursthülle nicht essbar.
Die Wurst wiegt 200 Gramm, davon entfallen somit 20 Gramm auf die nicht essbare Hülle mit Trestermantel.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der LMIV ist die Kennzeichnung von nicht essbaren Wursthüllen verpflichtend.
Über die Auslobung von Zutaten mit geschützten Bezeichnungen hat der Europäische Gerichtshof 2017 zu „Champagner-Sorbet“ entschieden. Danach stellt die Verwendung einer Zutat mit geschützter Bezeichnung keine widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung dar, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Dazu zähle die alleinige Verwendung dieser Zutat in einer Menge, die dem hergestellten Gesamterzeugnis die geschmackliche Eigenschaft verleiht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Zwei Bestandteile der Salami stehen prominent auf der Schauseite und sollen vermutlich für den beworbenen intensiven Geschmack der „Spezialität“ sorgen. Ein italienischer Wein mit geschützter geographischer Angabe aus Puglia, Apulien und ein Trestermantel: Um mit einem Wein mit geschützter Bezeichnung werben zu können, müsste dieser wesentlich zum Geschmack der Salami beitragen. Der Wein ist lediglich in einer Minimenge enthalten und die Kennzeichnung zum Trestermantel lässt gleich mehrere Fragen offen. 
Vermutlich gehen Verbraucher:innen aufgrund der Angaben auf der Schauseite davon aus, dass der Trestermantel sowohl zum Geschmack beiträgt als auch dass dieser zum Verzehr geeignet ist. Die abgebildeten und angeschnittenen Salamischreiben lassen jedenfalls keine Einschränkung erwarten. Erst beim Lesen der rückseitigen Verpackungsinformationen erfahren Verbraucher:innen, dass die Hülle nicht essbar ist und der Trestermantel zehn Prozent des Gewichts ausmacht. Somit befindet sich der Trestermantel auf einer nicht essbaren Hülle und ist daher ebenfalls nicht zum Verzehr gedacht.

Fazit:

Der Hersteller sollte keinen geschützten Wein bewerben, den er lediglich in Minimengen einsetzt. Dass sich die Salami mit Trestermantel zudem in einer nicht essbaren Hülle befindet, sollte bereits auf der Schauseite stehen. 

Stellungnahme der Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Es handelt sich bei dem oben genannten Produkt um einen Aktionsartikel aus der KW 46.
Es wird derzeit eine Anpassung der Qualität in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten geprüft. Der Artikel wird erst wieder für eine nächste Aktion in Betracht gezogen, wenn die Qualität und Deklaration entsprechend angepasst wurden.