Das ärgert beim Einkauf:

Babydream Bunte Reispfanne mit Mais

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht erwartet: Magermilch als Hauptzutat in der herzhaften Reispfanne
getaeuscht

Auf dem Gläschen steht "Bunte Reispfanne mit Mais". Da erwarte ich nicht, dass das Produkt zu 25 % aus Magermilch besteht. Wenn mein Kind eine Kuhmilchallergie hätte und ich dann nicht die Zutatenliste lesen würde, könnte das ins Auge gehen.
Verbraucherin aus Ratingen vom 06.03.2015

Zusammenfassung:
Der Anbieter bewirbt sein Produkt verbal und bildlich mit diversen Gemüsearten und Reis, so dass Verbraucher diese als mengenmäßig wesentliche Zutaten erwarten können. Auf die tatsächlich an erster Stelle des Zutatenverzeichnisses stehende Magermilch wird nur in der Zutatenliste hingewiesen. Der Anbieter sollte diese für eine Gemüsepfanne ungewöhnliche Zutatenlistebereits auf der Schauseite benennen.

Darum geht’s:
Das Beikostgläschen für Säuglinge ab dem 8. Monat weist auf der Schauseite durch Produktname und Bilder auf Reis, Mais, Zucchini, Erbsen, Karotten und Pastinaken als Zutaten hin. Die Zutatenliste nennt an erster Stelle Magermilch.

Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Ab dem sechsten Lebensmonat raten die Fachgesellschaften, die bis dahin für Säuglinge ausschließlich empfohlene Milchnahrung (Muttermilch oder Muttermilchersatznahrung) nach und nach durch milchfreie Kost zu ersetzen. Eltern können daher bei einer bunten Reispanne für acht Monate alte Säuglinge unseres Erachtens durchaus von einem milchfreien Produkt ausgehen. Mit Magermilch als Hauptzutat müssen sie nicht rechnen.

Fazit:
Der Anbieter sollte verbraucherfreundlich bereits im Blickfang auf den Milchzusatz hinweisen.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:
Bei dem Produkt „babydream Bunte Reispfanne mit Mais“ wird der vom Gesetzgeber geforderte Mindesteiweißgehalt (lt. Diät-Verordnung geltend für Beikost-Produkte) durch die Zugabe von Magermilch erreicht. Eine Verbrauchertäuschung ist nicht erkennbar, da die Zutat Milch in der Produktdarstellung in Form von Milchreis abgebildet ist. Weiterhin wird die Zugabe in der Zutaten-Kennzeichnung benannt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de