Anbieter konkretisiert „alkoholfrei“ durch Hinweis „<0,5 % vol“
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Firma Craft Circus bietet das Getränk „Glitter Spritz Aperitivo“ als alkoholhaltige und alkoholfreie Variante an. Die alkoholfreie Variante trägt auf den Etiketten an drei Stellen den Hinweis „Alkoholfrei“. Einen Hinweis, dass das Getränk eine minimale Menge Alkohol enthält, gab es auf der Flasche nicht. Allerdings stand auf der Rückseite der Flasche der Hinweis „ab 18 Jahren“. Im Online-Shop Flaschenpostgin.de steht beim Angebot „Alkoholgehalt: weniger als 0,5 % Vol“.
Auf dem Rückenetikett hat Craft Circus den Hinweis „alkoholfrei“ nun in „alkoholfrei < 0,5 % vol“ geändert.
Beschwerde
Der Hersteller gibt auf dem Etikett von Glitter-Spritz alkoholfrei den Restalkohol-Gehalt von < 0,5 % nicht an. Es gibt auch keinen Warnhinweis für Schwangere. Das ist irreführend und potenziell schädlich für werdende Mütter. Eine Freundin von mir ist aktuell schwanger und hätte das Getränk fast konsumiert. Die Angabe des Restalkohol-Gehalts findet sich auf der Website nur im Kleingedruckten bzw. in den FAQs. Es sollte eindeutiger und vor allem auf dem Etikett selbst angegeben sein, dass das Produkt in der Schwangerschaft nicht konsumiert werden darf!
Verbraucherin aus Hamburg von 30.11.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Auf der Flasche fehlt die Angabe, dass der Aperitif trotz der Kennzeichnung „alkoholfrei“ einen geringen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent enthält.
Darum geht’s:
Die alkoholfreie Variante des „Glitter Spritz Aperitivo“ ist auf dem Flaschenhals sowie den Etiketten der Schau- und Rückseite mit „alkoholfrei“ gekennzeichnet. Zusätzlich steht auf der Rückseite „ab 18 Jahren“. Weitere Hinweis zum Alkoholgehalt gibt es auf der Flasche nicht.
Im Online-Shop Flaschenpostgin.de der Anbieterfirma Craft Circus steht in der Produktbeschreibung „Alkoholgehalt: weniger als 0,5 % vol“. Bei den FAQs lautet die Antwort auf die Frage, ob man das Getränk in der Schwangerschaft genießen kann: „Unser Glitter Spritz™ – Alkoholfrei enthält weniger als 0,5 % Alkohol und wird damit offiziell als alkoholfrei eingestuft. Dennoch empfehlen wir, den Genuss in der Schwangerschaft individuell abzuwägen.“
Dass eine geringe Menge Alkohol nicht auf der Flasche steht, verunsichert und ärgert die Verbraucherin.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über seine Eigenschaften Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Außer für Wein gibt es keine rechtliche Definition für „alkoholfrei“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Menschen wie Schwangere, die bewusst auf Alkohol verzichten möchten, sind irritiert, wenn sie nur durch Blick auf das Online-Angebot erfahren, dass trotz dreifacher Kennzeichnung als „alkoholfrei“ auf der Flasche ein geringer Alkoholgehalt möglich ist. Wenn in „alkoholfreien“ Getränken ein geringer Alkoholgehalt vorhanden ist, sollten Verbraucher:innen dies beim Einkauf erfahren. Das gilt für Online-Angebote und die Flaschenetiketten gleichermaßen.
Fazit:
Die Firma Craft Circus sollte auch auf der Flasche kennzeichnen, dass „alkoholfrei“ einen minimale Menge Alkohol von bis zu 0,5 Volumenprozent bedeuten kann.
Stellungnahme der Craft Circus GmbH, Berlin
Kurzfassung:
Die Craft Circus GmbH hat auf die Verbraucherbeschwerde reagiert. Um Verbrauchern direkte Transparenz zu bieten, wird auf den Etiketten künftiger Chargen des „Glitter Spritz“ der Alkoholgehalt explizit mit dem Zusatz „< 0,5 % vol“ ausgewiesen. Damit wird klargestellt, dass das Produkt – wie in der Kategorie „alkoholfrei“ üblich – geringe Spuren von Restalkohol enthält.
Ergebnis
Auf dem Rückenetikett der Flasche „Glitter Spritz Alkoholfrei“ hat Craft Circus den Hinweis „alkoholfrei“ durch „< 0,5 % vol“ ergänzt. Die nächste Produktion soll das geänderte Etikett tragen. Wann genau die neue Kennzeichnung im Handel zu finden sein wird, hat die Firma nicht angegeben.







