Das ärgert beim Einkauf:

Westcliff Ingwer-Holunderblüte Kräutertee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der Produktname lässt eine andere Zusammensetzung des Tees erwarten.
getaeuscht

Der Produktname der Teemischung weist auf Ingwer und Holunderblüten als Hauptzutaten hin. Tatsächlich sind Ingwer und Holunderblüten nur zu einem Anteil von insgesamt 17 Prozent enthalten. Aus der Kennzeichnung der Schauseite geht nicht hervor, dass der Tee überwiegend aus anderen Kräutern besteht. Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung der Zusammensetzung anpassen.

Das Produkt enthält hauptsächlich Krauseminze, Pfefferminze, Rooibos und Brennnessel. So schmeckt es auch hauptsächlich nach Minze. Aber die Bezeichnung lässt nicht erahnen, dass man hauptsächlich einen Minztee zu trinken bekommt.
Richtig getäuscht wird der Kunde, wenn man sich die drei Hauptsichtseiten der Verpackung anschaut. Dort sind nur eine Tasse Tee sowie Ingwer und Holunderblüten zu sehen. Man erwartet einen Tee bzw. ein teeähnliches Getränk mit Ingwer und Holunder. Bekommt man dann den Tee zu trinken, ist man schwer angewidert von dem Geschmack (so erging es mir jedenfalls), da man nicht mit der geschmacklich überwiegenden Minze rechnet.
[…] Ich fühle mich in mehrfacher Weise getäuscht und nicht klar informiert.
Verbraucher aus Bad Homburg vom 05.09.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite sind Ingwer und Holunderblüten abgebildet. Dazu passt der Produktname „Ingwer-Holunderblüte“. Der Hersteller bezeichnet den Tee auf der Rückseite als „Kräutertee mit Ingwer und Holunderblüten“. Die Zutatenliste nennt elf Bestandteile und beginnt mit Krauseminze, Pfefferminze, Rooibos und Brennnesseln. Ingwer und Holunderblüten sind mit einem Anteil von insgesamt 17 Prozent enthalten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname in Verbindung mit der Abbildung ausschließlich von Ingwer und Holunderblüten lässt vermuten, dass der Tee überwiegend aus diesen Zutaten besteht. Das ist aber nicht der Fall. Die Produktaufmachung passt daher nicht zur Zusammensetzung. Die Hauptzutaten der Teemischung sollten auf den ersten Blick erkennbar sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG

Der Artikel mit dem Produktnamen „Westcliff Ingwer Holunderblüte“ wird gemeinsam mit der ergänzenden Produktbezeichnung „Kräutertee“ bzw. „Kräutertee mit Ingwer und Holunderblüte“ aus unserer Sicht angemessen charakterisiert. Hierbei handelt es sich um die vorrangige Beschreibung des Artikels, basierend auf den bestimmenden geschmacklichen Komponenten. Die exakte Zusammensetzung dieses Kräutertees ist den Angaben auf der Faltschachtel zu entnehmen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de