So haben Hersteller reagiert:

Veltins Fass Brause, Beispiel Sorte Holunder

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nun auf der Schauseite erkennbar: Fassbrause enthält neben Limonade alkoholfreies Bier.
Geändert

Neue Aufmachung kennzeichnet alkoholfreies Bier bereits auf der Schauseite als Zutat der Fassbrause.

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zu den ursprünglichen Verbrauchermeldungen

 

Im Handel gibt es unter dem Produktnamen „Fassbrause“ Limonaden in Flaschen, teilweise mit und teilweise ohne alkoholfreies Bier als Zutat. Bei einer Brause erwarten Verbraucher in der Regel ein reines Erfrischungsgetränk, das auch für Menschen, die auf Alkohol verzichten möchten oder müssen, geeignet ist.

Deshalb sollten die Hersteller entweder auf den Zusatz von alkoholfreiem Bier bei Brausen gemäß den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke verzichten oder aber bereits auf der Schauseite deutlich auf den Zusatz von alkoholfreiem Bier mit seinem Restalkoholgehalt hinweisen.

Ich habe mir an einem heißen Sommertag Veltins Fassbrause gekauft. Beim genauen Hinsehen stellte ich zu Hause fest, dass es sich hierbei um (alkoholfreien) Radler handelt und somit nicht um Brause. Ist das in Ordnung? Kann ein Produkt so heißen, obwohl es etwas völlig anderes ist?
Verbraucherin aus Au vom 27.08.2012

In der letzten Woche erwarb ich das Produkt Fassbrause der Firma Veltins für meinen 13-jährigen Sohn in der Annahme, dass es sich um eine Limo handelt. Im Nachhinein lasen wir in der Zutatenliste, dass dort 30 % alkoholfreies Bier enthalten ist. Ich empfinde das als „Vera…“ des Kunden, oder soll etwa der junge Kunde an Veltins herangeführt werden?
Verbraucherin aus Berlin vom 14.08.2012

Im Kühlregal des Getränkemarktes stand neben den üblichen Getränkeflaschen die Veltins Fassbrause. Zum schnellen Durstlöschen kaufte ich das Produkt und musste dann feststellen, dass alkoholfreies Bier enthalten ist. Von Brause erwarte ich viele künstliche Zutaten, aber nicht 30 % alkoholfreies Bier.
Verbraucherin aus Hannover vom 05.06.2012

Änderung

Darum geht’s:

Auf der Schauseite steht neben dem Produktnamen die Sorte, hier Holunder, der Kaloriengehalt, „23 kcal/100 ml“ sowie die Kennzeichnung „alkoholfrei“. Lediglich die Bezeichnung auf der Rückseite der Flaschen stellt klar, dass es sich um ein „Mischgetränk aus 70 % Erfrischungsgetränk mit Holundergeschmack und 30 % alkoholfreiem Bier“ handelt.

Das ist geregelt:

Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke sind Brausen „kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden naturidentische und/oder künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthalten“.

Alkoholfreies Bier ist hier nicht als Zutat für Brausen erwähnt. Auch die Bezeichnung „Fassbrause“ oder „Fass Brause“ ist in den Leitsätzen nicht geregelt.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) beschäftigte sich 2013 mit Fassbrause. Er beschloss, dass Erzeugnisse, die von der Beschreibung für Brausen in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke abweichen, nicht als „Fassbrause“, sondern nur mit einer beschreibenden Bezeichnung in den Verkehr gebracht werden sollten. Das gilt insbesondere für Abweichungen durch Zusatz alkoholfreier Biere.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Fassbrause ist in der Region Berlin-Brandenburg ein traditionelles Erfrischungsgetränk, das außerhalb der Region bis vor zehn Jahren praktisch unbekannt war. Erst seit 2009/2010 produzieren immer mehr Unternehmen Fassbrause. Üblich sind zwei Produktionsweisen, zum einen mit Malz und zum anderen mit alkoholfreiem Bier.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist es verständlich, wenn Verbraucher bei „Brausen“ nicht von Bier als Zutat ausgehen. Unsere aktuelle Umfrage zu der Frage, welche Zusammensetzung die Teilnehmenden bei einer Fassbrause erwarten, bestätigte dies. Für 43,4 Prozent der 1397 Teilnehmer an der Umfrage ist eine Fassbrause ein kohlensäurehaltiges, rot gefärbtes Erfrischungsgetränkn mit Himbeergeschmack

Unserer Meinung nach sollte jeder, der ein vermeintliches Erfrischungsgetränk kauft, schon auf den ersten Blick erkennen können, wenn es alkoholfreies Bier enthält.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich kennzeichnen, dass seine Fassbrause alkoholfreies Bier enthält und welchen Restalkoholgehalt dieses hat.

Stellungnahme der Brauerei C & A Veltins GmbH & Co.KG., Meschede-Grevenstein

Kurzfassung:

Veltins Fassbrause ist ein alkoholfreies Getränk für jedes Alter, dessen Inhalt mit 70 % Erfrischungsgetränk und 30 % alkoholfreiem Bier unmissverständlich gekennzeichnet ist. Die geringen Alkoholspuren von 0,1 % vol. deutlich unter Saftniveau sind selbst für Kinder unbedenklich und stellen ebenso wie der traditionelle Sortenbegriff Fassbrause keine Täuschung dar.

Ergebnis

In 2019 hat die Verbraucherzentrale die Veltins Fassbrause aufgrund einer Verbraucherbeschwerde erneut geprüft. Dabei ist die geänderte Aufmachung aufgefallen. Die Firma Veltins hat auf der Schauseite den Hinweis „mit alkoholfreiem Bier“ ergänzt, allerdings in sehr kleiner Schriftgröße. Der Restalkoholgehalt wurde ebenfalls ergänzt, jedoch lediglich auf dem Etikett der Rückseite.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de