So haben Hersteller reagiert:

Spilker Brühwurst Pastete aus Truthahn-, Hähnchen- und Rindfleisch, ehemals Imitierte Truthahn-Wildpastete

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Erfolgreich abgemahnt – Anbieter nennt nun alle Tierarten in der Bezeichnung: Aus „Imitierter Truthahn-Wildpastete“ wird „Pastete mit Truthahn-, Hähnchen- und Rindfleisch“
Geändert

Trotz der Bezeichnung "Wildpastete" befindet sich kein bisschen Wild im Produkt. Die Bezeichnung ist für mich absolut irreführend.
Verbraucher aus Henstedt vom 20.10.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbraucherbeschwerde:

Zusammenfassung:

Entgegen dem Produktnamen „Imitierte Truthahn-Wildpastete“ enthält die Wurst weder Bestandteile von „Wild“ noch wird die zusätzliche Tierart Rind benannt. Die Zusammensetzung der Pastete bleibt für Käufer unklar. Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung der Wurst den enthaltenen Zutaten anpassen.

Darum geht’s:

Bei der „Imitierten Truthahn-Wildpastete“ handelt es sich um eine Variante der so genannten Imitierten Wildpastete auf der Basis von Geflügelfleisch (konkret: Truthahnfleisch 50 %, Hähnchenfleisch 20 %, Hähnchenhaut 15 %). Die Einlage besteht aus in Rinderblut vorgegartem Geflügelfleisch.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung.

In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch und Fleischerzeugnissen ist die Imitierte Wildschweinpastete beschrieben. Danach handelt es sich um eine Pastete aus Rind- und/oder Schweinefleisch, die walnussgroße Stücke aus in Blut vorgekochtem Schweinefleisch enthält: Eine Beschreibung für die Bezeichnung „Imitierte Truthahn Wildpastete“ dagegen liegt nicht vor.

Nach den aktualisierten Leitsätzen vom 23.12.2015 dürfen Bezeichnungen, die auf eine bestimmte Tierart wie Truthahn hinweisen, nur dann verwendet werden, wenn das Fleischerzeugnis ausschließlich aus der genannten Tierart hergestellt wurde.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Nennung der Tierart „Truthahn“ in Kombination mit „Wild“ und „imitiert“ lässt offen, welche Tierart vorhanden ist und welche imitiert wurde. Ein Hinweis auf Hähnchenfleisch und Rinderblut findet sich nur im Zutatenverzeichnis.

Die vorliegende Bezeichnung ist für das Produkt aus unserer Sicht unzureichend.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung der Wurst den enthaltenen Zutaten anpassen.

Stellungnahme der Spilker GmbH, Versmold

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.02.2018 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Produktnamen und die Bezeichnung geändert. Im April 2018 hat die Verbraucherzentrale die Wurst mit der Bezeichnung „Brühwurst Pastete Truthahn-, Hähnchen- und Rindfleisch“ im Handel vorgefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de