Das ärgert beim Einkauf:

Solevita Bio Aronia Rote Beete Shot

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Aufmachung verspricht ein Getränk mit hohem Gehalt an Aronia und Rote Beete, tatsächlich ist Apfel Hauptbestandteil.
getaeuscht

Das Getränk wirbt im Namen und als Bild mit Aronia und Rote Beete. Damit sowie mit dem Begriff „Shot“ vermittelt der Hersteller einen außergewöhnlich hohen Gehalt dieser Früchte. Tatsächlich besteht das Getränk zu 65 Prozent aus Apfelsaft. Der Hersteller sollte die Mengenanteile der Hauptzutaten bereits auf der Schauseite kennzeichnen oder die Aufmachung dem Inhalt anpassen.

Auf der Dose steht auf der Vorderseite Bio Aronia Rote Beete Shot. Ich halte das für Irreführung, da auf der Rückseite der Zutatenliste als Hauptzutat 65 % Apfelsaft deklariert ist.

Verbraucher aus Mainz vom 30.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Hersteller bewirbt das Getränk auf der Schauseite als „Bio-Aronia-Rote Beete-Shot“. Unterhalb des Produktnamens zeigt eine Abbildung eine aufgeschnittene Rote Bete und einen Aroniabeerenzweig. Eine Art Banderole am oberen Rand der Dose führt rot unterlegt „... + Aronia + Rote Beete + Acai + Goji + Apfel + Aronia +….“ auf.
Laut Zutatenliste besteht das Getränk aus 65 Prozent Apfelsaft. Die Gehalte an Aroniasaft und Rote Beetesaft betragen jeweils 15 Prozent.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin schreibt die Verordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein als „Bio-Aronia-Rote Beete-Shot“ bezeichnetes Getränk sollte aus unserer Sicht überwiegend aus diesen beiden Zutaten bestehen. Nicht nur die Auslobung der beiden Früchte, sondern auch den Begriff „Shot“ können Verbraucher als Hinweis auf einen besonders hohen Gehalt an Aronia und Rote Beete deuten.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite die Mengenanteile der Hauptzutaten kennzeichnen oder die Aufmachung so gestalten, dass sie die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegelt.

Stellungnahme der Hermann Pfanner Getränke GmbH, Lauterach

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Vorderseite stellt eine beschreibende Bezeichnung des Produktes dar, welche die Sensorik widerspiegelt, die der Verbraucher zu erwarten hat. Der Apfel hat hier keine sensorische Wahrnehmung, da dieser durch die Aronia- und Rote Beete Säfte gänzlich in den Hintergrund gedrängt wird. Für den Endverbraucher ist durch die umlaufende „rote Banderole“ auf der Dose im oberen Bereich erkennbar, im Produkt ist Apfelsaft enthalten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de