Das ärgert beim Einkauf:

Söbbeke Bio Joghurt mild, Bourbon Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der Joghurt wirbt mit dem Hinweis „ohne künstliche Aromastoffe“, enthält aber „Aroma“ als Zusatz.
getaeuscht

Der Hersteller bewirbt den Bourbon-Vanille-Joghurt mit dem Verzicht auf Aroma und Aromastoffe sowie der Angabe „Dafür mit echter Bourbon-Vanille“. Tatsächlich enthält der Joghurt außer der echten Bourbon-Vanille auch einen daraus hergestellten Extrakt und somit Aroma.

Der Hersteller sollte die widersprüchlichen Werbeangaben zu fehlenden Aromen und der echten Bourbonvanille entfernen.

Das Produkt wirbt mit folgender Aussage: "Ohne Aromastoff-Zusatz" - "Natürlich ohne Aromazusatz! Dafür mit echter Bourbonvanille". In der Zutatenliste findet allerdings folgende Angaben" ..., 0,07% Bourbonvanilleschotenextrakt, ..., ..., ..., 0,03% Bourbonvanillepulver". Das Produkt ist nicht ausschließlich durch die Zutat Bourbonvanillepulver, sondern hauptsächlich durch ein eingesetztes (hoffentlich natürliches) Aroma hergestellt worden. Es ist nicht ohne Aroma hergestellt worden und das ärgert mich!
Verbraucher aus Niedersachsen vom 21.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt für das Produkt „Bio Joghurt Bourbon Vanille“ mit den Angaben:
- Ohne Aromastoffzusatz
- Natürlich ohne Aromazusatz! – Dafür mit echter Bourbonvanille

Die Zutatenliste führt Bourbonvanilleschotenextrakt und Bourbonvanillepulver auf.

Für das Pulver wird die echte Vanilleschote gemahlen, während der Extrakt aus der Bourbonvanille gewonnen wird und zu den Aromen gehört.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die EU-Aromenverordnung unterscheidet den Oberbegriff Aroma in verschiedene Kategorien, darunter Aromastoffe und Aromaextrakte.
Aromaextrakt gehört zu den natürlichen Erzeugnissen und zählt nicht zu den Aromastoffen. Bei Aromastoff handelt es sich um einen chemisch definierten Stoff mit Aromaeigenschaften.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeangaben „Ohne Aromastoffzusatz“ und „Natürlich ohne Aromazusatz! – Dafür mit echter Bourbonvanille“ vermitteln unserer Ansicht nach, dass der Joghurt ausschließlich echte Bourbon-Vanille als Gewürz enthält, also gemahlene Vanilleschote statt Aroma und/oder Aromastoffe. Wenn die Zutatenliste aber einen Extrakt der Bourbonvanille aufführt und somit ein Aroma, passt dies nicht zur Werbung „ohne Aromazusatz“. Bourbonvanilleextrakt ist keine echte Bourbonvanilleschote, sondern wird daraus hergestellt.

Fazit:

Der Hersteller sollte die widersprüchlichen Werbeangaben zu fehlenden Aromen entfernen.

Stellungnahme der Molkerei Söbbeke Gronau

Sicherlich möchten wir keine Verbraucher irreführen und sind immer dankbar für ein Kunden Feedback.
Wir haben uns daher Ihre Darlegung des Sachverhaltes angesehen.  
Wir werden das Thema kritisch bewerten und so schnell wie möglich die Aussage prüfen, sowie eine Anpassung der Verpackung durchführen.

Ergebnis

Der Hersteller hat der Redaktion mitgeteilt, dass er die Aussage so schnell wie möglich prüfen werde.
Vor dem Hintergrund der Aromendefinition sehen wir die Angabe „Ohne Aromazusatz“ bei diesem Produkt kritisch.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de