So haben Hersteller reagiert:

Shotimaa Mitgefühl leben Grüner Matcha

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Der Anbieter ergänzt den Produktnamen in Zukunft um den Hinweis „mit 2 % Matcha“.
Geändert

Der Produktname „Grüner Matcha“ weist auf Matcha als Hauptzutat hin. Tatsächlich ist Matcha nur zu einem Anteil von zwei Prozent enthalten. Aus der Aufmachung der Schauseite geht nicht hervor, dass es sich um eine Grünteemischung mit erheblichen Anteilen an Kräutern und Gewürzen handelt. Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung der Zusammensetzung anpassen.

Obwohl das Produkt "Grüner Matcha" heißt sind nur 2 Prozent Matcha enthalten.
Verbraucher aus Rostock vom 19.08.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Die Schauseite der Verpackung „Grüner Matcha“ weist ausschließlich auf diese Zutat hin. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio Ayurvedische Kräuter- und Gewürzteemischung mit grünem Tee & 2 % Matcha“. Aus der Zutatenliste erfährt der Verbraucher die Zusammensetzung der Teemischung und dass die Hauptzutat grüner Tee ist.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname lässt unserer Ansicht nach erwarten, dass Matcha vollständig oder zu einem erheblichen Anteil und nicht nur mit lediglich zwei Prozent in dieser Teemischung enthalten ist. Der Produktname „Grüner Matcha“ steht daher im krassen Gegensatz  zur Zusammensetzung. Die Hauptzutaten der Teemischung sollten auf den ersten Blick erkennbar sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Hari’s Treasure/La Alternativa B.V.

Kurzfassung:

Die Informationen der Zutaten sollen transparent gestaltet werden. Die Bezeichnung auf der Schauseite wird angepasst. In der Neuauflage wird die Information "mit 2 % Matcha" direkt auf der Schauseite unterhalb der Tee Bezeichnung "Mitgefühl leben Grüner Matcha" hinzugefügt. Nach wie vor ist der Gehalt an Matcha in der Zutatenliste klar gekennzeichnet.

 

Ergebnis

Die Firma wird den Matchagehalt ab Oktober 2020 auf der Schauseite ergänzen. Der Produktname lautet nach wie vor „Grüner Matcha“. So wird für Käufer auf der Schauseite nicht klar, dass es sich um eine Gewürzteemischung mit grünem Tee handelt. Verbraucherfreundlicher wäre daher, auch den Produktnamen anzupassen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de