Das ärgert beim Einkauf:

Rockstar First Start Energy Guava Pineapple

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der beworbene Fruchtsaft stammt nicht aus Guave und Ananas, sondern ausschließlich aus Apfel.
getaeuscht

Auf der Schauseite des Energydrinks wirbt der Anbieter mit der Sorte „Guava Pineapple“ und dem Hinweis „5% Fruchtgehalt*“. Tatsächlich ist das Getränk aromatisiert und enthält keinen Fruchtsaft aus Guave und Ananas, sondern aus Apfel. Die Aufmachung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung des Energydrinks.

Der Name des Produktes lautet “guava pineapple” und das zweite Wort bedeutet auf Deutsch Ananas. Leider ist auf der Inhaltsliste keine Ananas oder wenigstens ein Konzentrat oder dergleichen aufgeführt. Ich halte es also für eine Täuschung, wenn das Produkt den Namen Ananas trägt und nichts dergleichen beinhaltet.
Verbraucher aus Soltau vom 15.09.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Etikett weist auf Guave und Ananas hin (Pineapple = Englisch für Ananas), ergänzt mit dem Hinweis „5 % Fruchtgehalt“. Der Fruchtgehalt stammt laut Zutatenliste aus Apfelsaft. Guave und Ananas tauchen in der Zutatenliste nicht auf. Außerdem enthält der Energydrink Aroma, Süßungsmittel und weitere Zusatzstoffe.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite wird explizit darauf hingewiesen, dass der Fruchtsaftgehalt fünf Prozent beträgt. In Verbindung mit der namentlichen Nennung von Guave und Ananas ist es unserer Ansicht nach naheliegend, dass Verbraucher den beworbenen Fruchtsaft aus Guave und Ananas erwarten. Stattdessen stammt der Saft aus Äpfeln und das Getränk ist aromatisiert.

Fazit:

Die Aufmachung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung des Energydrinks.

Stellungnahme der PepsiCo Deutschland GmbH, Neu-Isenburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.10.2019 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de