Das ärgert beim Einkauf:

Rewe Feine Welt Sanddorn und Weizengras

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Sanddorn und Weizengras sind als Zutaten herausgestellt, aber nur zu 15 Prozent in der Teemischung enthalten.
getaeuscht

Der Hersteller nennt den Tee „Sanddorn und Weizengras“ und bildet diese Zutaten neben weiteren prominent ab. Die Zutatenliste zeigt, dass Apfel, Hibiskus und Lemongras die Hauptbestandteile der Teemischung sind, während der Anteil für Sanddorn und Weizengras bei insgesamt fünfzehn Prozent liegt. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung an die Zusammensetzung der Teemischung anpassen.

Ich bin verärgert durch das Lesen der Zutatenliste: Sanddorn und Weizengras nur 7 und 8 Prozent, vorwiegend Apfel 33 %, Hibiskus 11 %, Lemongras, Pfefferminze, Brombeerblätter und dann erst die beworbenen Zutaten. Dadurch schmeckt es nicht nach Sanddorn, sondern nur nach Hibiskus und Minze.
Verbraucherin aus Mülheim vom 06.06.2019

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Produktname „Sanddorn und Weizengras“ sowie der Zusatz „Mild-fruchtige Komposition mit Sanddorn, Weizengras und Apfel“ stehen gut lesbar auf der Schauseite. Die abgebildeten Pflanzen weisen auf eine Teemischung hin. Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Bio-Früchtetee“. Das Zutatenverzeichnis zeigt, dass Weizengras und Sanddorn zusammen nur 15 Prozent des Inhaltes ausmachen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse kann der Anbieter ein teeähnliches Erzeugnis aus mehreren Pflanzenteilen mit einer Sammelbezeichnung wie Kräutertee oder Früchtetee bezeichnen. Die Nennung zweier Pflanzenteile in der Bezeichnung ist für teeähnliche Erzeugnisse üblich, die ausschließlich aus diesen zwei Pflanzenteilen bestehen, zum Beispiel „Hagebutte mit Hibiskus“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher durch den Namen „Sanddorn und Weizengras“ auf der Schauseite einen Tee erwarten, der überwiegend aus diesen Zutaten besteht. Erst in der Zutatenliste auf der Rückseite erkennen Verbraucher, dass die Hauptzutaten Apfel, Hibiskus und Lemongras sind. Die Aufmachung passt daher nicht zum Inhalt.  

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung an die Zusammensetzung der Teemischung anpassen.

 

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 05.07.2019 hat Rewe bisher nicht reagiert.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de