So haben Hersteller reagiert:

Rama Cremefine – wie Crème fraîche zu verwenden, ehemals – zu verwenden wie Crème fraîche

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hersteller stellt den Hinweis „zu verwenden wie“ in „wie … zu verwenden“ um und vergrößert die Schrift ebenso wie die Bezeichnung „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“
Geändert

Eine "Crème fraîche" die keine ist. Da ich meine Brille beim Einkauf nicht dabei hatte, konnte ich nur "Crème fraîche" lesen – dass so eine Verbrauchertäuschung rechtlich erlaubt ist, kann man kaum glauben.
Herr L. aus Amöneburg vom 21.12.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbraucherbeschwerde

Zusammenfassung:

Die Angabe „Crème fraîche" fällt durch Schriftgröße, Schriftart und mittige Anordnung auf dem Deckel besonders ins Auge. Verbraucher könnten daher leicht annehmen, eine echte Crème fraîche zu kaufen. Dass es sich tatsächlich um eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch handelt, steht wesentlich unauffälliger und in kleinerer Schrift am Deckelrand. Um Verwechslungen auszuschließen, sollten Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich bei dem Produkt um eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch und keine Crème fraîche handelt. Der Hersteller sollte die promente Nennung eines Milchproduktes auf der Schauseite vermeiden.

Darum geht’s:

Auf dem Produktdeckel von „Rama Cremefine“ steht „zu verwenden wie Crème fraîche 15 % Fett“. Die Angabe „Crème fraîche" ist, verglichen dem Hinweis „zu verwenden wie“, deutlich größer und in einer anderen Schriftart aufgedruckt. Am Rand der Deckelfolie unter dem durchsichtigen Deckelrand findet sich in kleiner Schrift die Bezeichnung „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“, die nochmals auf der Becherseite steht

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Wird bei Lebensmitteln ein Bestandteil, von dem die Verbraucher erwarten, dass er normalerweise verwendet wird oder von Natur aus vorhanden ist, durch einen anderen Bestandteil ersetzt, so muss dieser auf dem Produkt deutlich genannt sein. Er muss in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen und in einer Schriftgröße, deren x-Höhe mindestens 75 % der x-Höhe des Produktnamens beträgt, angegeben werden.

Nach der Milcherzeugnisverordnung ist Crème fraîche definiert als Sauermilcherzeugnis, das ausschließlich aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen hergestellt wird und einen Fettgehalt von mindestens 30 Prozent aufweist. Darüber hinaus ist nur eine Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und ein begrenzter Zusatz von Saccharose zulässig. 

In seiner Stellungnahme Nr. 2016/4 hat sich der ALS/ALTS zur Frage geäußert, ob innerhalb des Produktnamens und in der weiteren Kennzeichnung von „Milch- und Käseersatzprodukten“ auf pflanzlicher Basis Bezeichnungen verwendet werden dürfen, die einem Bezeichnungsschutz (z. B. Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Käse ) unterliegen,. Die Frage wurde mit Nein beantwortet: Die Bezeichnungen dürfen bei der Kennzeichnung der entsprechenden pflanzlichen Ersatzprodukte nicht verwendet werden. Eine Kenntlichmachung der abweichenden Beschaffenheit ist hier nicht zulässig und kann insbesondere auch nicht durch Angaben wie „Art …“, „wie …“ oder „Typ…“ in Verbindung mit der Bezeichnung des tierischen Lebensmittels erfolgen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bezeichnung „Crème fraîche“ ist rechtlich definiert. „Crème fraîche“ darf nur aus Milch hergestellt werden, pflanzliche Fette sind bei dieser Bezeichnung nicht zulässig. Im Verwendungszweck eines Produktes mit pflanzlichen Fetten einen Vergleich zu einem Milchprodukt zu ziehen, ist vermutlich zulässig. Je plakativer das Milchprodukt dabei herausgestellt, umso kritischer ist es zu sehen. In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte den Bezeichnungsschutz von Milchprodukten streng ausgelegt und beispielsweise ein veganes Produkt mit dem Namen „wie Frischkäse“ verboten. Nach unserer Auffassung reichen relativierende Angaben „zu verwenden wie Crème fraîche“ zudem nicht aus, um eine Verwechslung zu verhindern, insbesondere, wenn sie, wie hier, wesentlich kleiner geschrieben sind.

Fazit:

Das Produkt sollten Verbraucher auf den ersten Blick als Mischung von pflanzlichen Fette und Milch erkennen können. Der Hersteller sollte die prominente Nennung eines Milchproduktes auf der Schauseite vermeiden.

Stellungnahme der Unilever Deutschland Holding GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Crème fraîche zeichnet sich durch einen leicht säuerlichen Geschmack aus und dadurch. dass sie beim Kochen nicht ausflockt. Diese Eigenschaften weist auch ‚Rama Cremefine – zu verwenden wie Crème fraîche' auf. Es handelt sich nicht um Crème fraîche im Sinne der Milcherzeugnisverordnung, sondern um eine „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch". Dies wird mehrfach auf der Verpackung angegeben. Um diese Information noch besser zu kommunizieren, werden in Kürze Produkte mit einem neuen Verpackungsdesign in den Markt einfließen.

Ergebnis

Das LG Hamburg hat am 6. Juli 2018 die ursprüngliche Aufmachung des Produktes als unzulässig beurteilt. Zwischenzeitlich hat der Hersteller die Aufmachung geändert:

Der Hersteller hat die Schriftgrößen und -arten im Produktnamen angeglichen. Des Weiteren hat er die Angabe „zu verwenden wie Crème fraîche“ in „wie Crème fraîche zu verwenden“ geändert.

Die beiden Maßnahmen machen deutlicher, dass es sich nicht um „Crème fraîche“ handelt. Die Bezeichnung „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“ auf dem Deckel ist zwar größer, aber immer noch kleiner und vergleichsweise unauffälliger als der Produktname.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de