Das ärgert beim Einkauf:

Lünebest Vanilla auf Pfirsich-Maracuja

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nur Aroma – keine echte Vanille
getaeuscht

Mit der Abbildung einer Vanilleblüte und der Sortenbezeichnung „Vanilla“ kann bei Verbrauchern durchaus der Eindruck entstehen, es wären auch Bestandteile der Vanillepflanze enthalten. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, sollte der Anbieter keine Vanilleblüte auf der Schauseite abbilden und deutlich einen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ ergänzen, um Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.

Der genannte Joghurt hat auf der Verpackung Vanilleblüten abgebildet und wird als "Vanilla" bezeichnet, es ist jedoch keine Vanille enthalten, sondern laut Zutatenverzeichnis nur Aromen.
Verbraucherin aus Emstek vom 25.05.2016

Darum geht’s:

Auf dem Deckel des Dessertbechers ist außer den Früchten auch eine Vanilleblüte abgebildet. Die Sortenbezeichnung lautet „Vanilla auf Pfirsich-Maracuja“. Auf dem Becher selbst steht die Bezeichnung „Joghurt mild mit Vanillegeschmack und Zucker, 10 % Pfirsich-Maracuja“. Erst auf der Unterseite des Bechers kann der Verbraucher der Zutatenliste entnehmen, dass nur Aroma anstatt echter Vanille in Form beispielsweise von Vanilleextrakt oder natürlichem Vanillearoma zur Geschmacksgebung eingesetzt wurde.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) fasste folgenden Beschluss: Nach Auffassung des Arbeitskreises sind Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln „Mit Vanillegeschmack“, d.h. Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen irreführend.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Einschätzung nach werden die meisten Verbraucher den feinen Unterschied zwischen „Vanille“ und der Fantasiebezeichnung „Vanilla“ nicht kennen. Sie werden daher aufgrund der Abbildung Bestandteile aus der Vanillepflanze im Produkt erwarten. Die Zutatenliste weist jedoch statt natürlichem Vanillearoma lediglich Aroma aus. Das legt nahe, dass es sich um synthetisch oder mit Hilfe von Mikroorganismen erzeugtes Aroma der Geschmacksrichtung Vanille handelt.

Fazit:

Um den Eindruck zu vermeiden, dass echte Vanille als Zutat enthalten ist, sollte der Anbieter keine Vanilleblüte abbilden und bereits auf der Frontseite durch einen Hinweis wie „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ deutlich machen, woher der Geschmack nach Vanille stammt.

Stellungnahme der Hochwald Foods GmbH, Thalfang

Kurzfassung:

Die Bezeichnung „Vanilla“ macht deutlich, dass es sich um einen Joghurt mit der Geschmacksrichtung Vanille handelt. Die Narzissenblüte als Erkennungsmerkmal für Erzeugnisse mit Vanillegeschmack ist nachhaltig etabliert. Unsere Darstellung deckt sich auch mit dem Positionspapier der GDCh zu Kennzeichnung „Vanille“ bei Milcherzeugnissen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de