So haben Hersteller reagiert:

Klosterfrau Heißer Ingwer Salbei

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Produkt nicht mehr am Markt: Ingwer nur als Aroma enthalten
Geändert

Bei der Aufmachung des Produktes „Ingwer-Salbei“ können Verbraucher Bestandteile dieser Zutaten erwarten. Enthält das Granulat lediglich 1 % Salbeiblätter-Extrakt und weniger als 1 % natürliches Ingweraroma, können sich Verbraucher getäuscht sehen. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um ein aromatisiertes Trinkgranulat handelt.

Bei einem Produkt mit dem Namen "Heißer Ingwer-Salbei" sollte ich als Verbraucher doch davon ausgehen können, dass von den beiden genannten Substanzen auch etwas im Produkt enthalten ist. Ein Blick auf die Inhaltsstoffe zeigt, dass außer Zucker, Zucker und Zucker immerhin 1 % Salbeiblätter-Extrakt, aber 0,0 % Ingwer enthalten ist. Von beiden Substanzen sind Aromen enthalten. Ich möchte gar nicht wissen, woraus die gemacht wurden. Um den Inhaltsstoffen im Namen auch gerecht zu werden, sollte dieses Produkt "Heißer Aroma-Zucker" heißen. Aus meiner Sicht eine ganz klare Täuschung der Verbraucher. Oder habe ich etwas Sinnvolles übersehen?
Verbraucherin aus Pulheim vom 14.03.2016

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Kartons steht die Sortenbezeichnung „Ingwer-Salbei“ – ergänzt mit der Abbildung von Ingwerwurzel und Salbeiblätter sowie eine Tasse mit gelber Flüssigkeit.
Die Zutatenliste nennt nach Zucker, Traubenzucker, Säuerungsmittel und L-Ascorbinsäure 1 % Salbeiblätter-Extrakt, Aromen, natürliches Ingweraroma und Salbeiaroma, pflanzliche Öle (Palm, Kokos), natürliches Aroma, Zinksulfat und Farbstoffe.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können aufgrund der Aufmachung der Schauseite Bestandteile von Ingwer und Salbei in dem Granulat erwarten. Ingwerbestandteile sind nur in Form natürlichen Ingweraromas enthalten, zudem ist  lediglich ein Prozent Salbeiblätterextrakt  vorhanden. Die Aufzählung diverser Aromen zeigt, dass der fein-würzige Geschmack durch die Aromatisierung erreicht wird.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um ein aromatisiertes Trinkgranulat handelt.

Stellungnahme der Klosterfrau Healthcare Group, Köln

Kurzfassung:

Alle Inhaltsstoffe sind gemäß aktuell geltenden Rechtsvorschriften für den Verbraucher deutlich im Zutatenverzeichnis deklariert. Die Fruchtabbildung verdeutlicht den Geschmack des Produktes. Die genaue Zusammensetzung des Produktes (z.B. Extrakte und Aromen) ist dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen.

Ergebnis

Der Hersteller hat mitgeteilt, dass er das Produkt nicht mehr vermarktet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de