Das ärgert beim Einkauf:

Ja! Chili con Carne mit Schweinefleisch

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Abbildung lässt höheren Fleischanteil erwarten.
getaeuscht

Der Produktname sowie die Abbildung auf der Fronseite des Chili con Carne von „Ja!“ lassen mehr als zehn Prozent Hackfleisch erwarten. Laut Zutatenliste sind aber nur 10 Prozent Schweinefleisch enthalten, dafür mehr Bohnen, Wasser und Tomatenmark. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter den Fleischgehalt deutlich auf der Schauseite nennen, die Aufmachung ändern oder die Rezeptur an die Aufmachung anpassen.

Ich habe mich für das Produkt entschieden, da ich gerne Fleisch esse und die Menge Hackfleisch im Verhältnis zu den anderen Zutaten laut Foto auf dem Etikett sehr gut war. Auf der Rückseite der Dose steht bei den Zutaten 10 % Schweinefleisch. Wenn Sie die Menge Hackfleisch auf dem Etikett ansehen, sind das niemals 10 %, sondern viel mehr. Ich denke, dass der Kunde hier optisch getäuscht wird. Und das absichtlich.
Die 10 % Fleischanteil stimmen mit dem Inhalt der Dose überein (war mehr Suppe als richtiges Chili). Aber das Dosenfoto passt nicht zu den Inhaltsangaben. Das ist bewusste Täuschung!
Verbraucher aus Fischen vom 05.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Abbildung auf der Fronseite des „Chili con Carne“ von Ja! zeigt Hackfleisch, Bohnen und Mais in einem ausgewogenen Verhältnis. Der Produktname „con Carne“ (spanisch: „mit Fleisch“) sowie der Zusatz „mit Schweinefleisch“ weisen auf Fleisch als wesentliche Zutat hin. Laut Zutatenliste sind aber nur 10 Prozent gewürztes Schweinefleisch enthalten, dafür 27 Prozent rote Bohnen. Auch Wasser und Tomatenmark stehen in der Zutatenliste vor dem Fleisch. Beim Öffnen der Dose entspricht die Zusammensetzung optisch nicht dem Bild, es ist nur wenig Fleisch zu sehen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder über die Bezeichnung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff „Chili con Carne“ und damit auch keine exakten Vorgaben wie viel Fleisch enthalten sein muss.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei der Produktaufmachung einen höheren Fleischanteil erwarten. Insbesondere die Abbildung entspricht aber nicht der Realität. Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass sich die Mengenkennzeichnung auf die Fleischzubereitung und nicht auf den Anteil an Schweinefleisch bezieht.

Fazit:

Um Missverständnisse über den Fleischanteil zu vermeiden, sollte der Anbieter den Fleischgehalt bereits deutlich auf der Schauseite nennen, die Aufmachung ändern oder die Rezeptur an die Aufmachung anpassen.

Stellungnahme

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 19.12.2019 hat Rewe bisher nicht reagiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de