Das ärgert beim Einkauf:

Iglo Gold Chicken Nuggets

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„geformt aus Hähnchenbrustfleischstücken, z. T. fein zerkleinert, …, zusammengefügt …“ erfordert klare Benennung als Formfleisch
getaeuscht

Die „iglo Gold Chicken-Nuggets“ sind nach der im klein gedruckten stehenden Bezeichnung „geformt aus Hähnchenbrustfleischstücken, z.T. fein zerkleinert, mariniert, zusammengefügt…“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale geben die Leitsätze für Fleisch hier klar die Bezeichnung als „Formfleisch…“ vor, die fehlt. Um Verbraucher beim Einkauf unmissverständlich zu informieren, um welche Fleischqualität es sich handelt, sollte der Hinweis auf „Formfleisch“ als solcher bereits beim Produktnamen auf der Schauseite des Produktes stehen.

Ich habe zwei Produkte von "iglo" einmal "Gold Chicken Sticks" und "Gold Chicken Nuggets" getestet. Geworben wird auf beiden Packungen damit, dass es aus 100 % marinierter Hähnchenbrust besteht und auf den Produktfotos werden auch Produkte gezeigt, bei denen man ganz klar eine Fleischstruktur erkennen kann. Nachdem ich diese zubereitet habe, ist überhaupt keine Fleischstruktur zu erkennen. Es sieht aus wie Hähnchenbrustfilet zu einer Farce püriert, da es einfach eine einheitliche "Masse" ohne Muskelfasern o.ä. ist, mit Luftbläschen innerhalb dieses gestockten Fleischpürees. Geschmacklich erinnert es mich mehr an Soja Medaillons und Papier, als an Hähnchenfleisch. Werbetext und Abbildungen versprechen aber etwas anderes.
Verbraucher aus Krefeld vom 23.06.2015

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht der Hinweis „Fleisch aus 100 % marinierter Hähnchenbrust“, wobei der Teil „Fleisch aus“ deutlich kleiner geschrieben und daher leicht zu übersehen sei. Daneben ist eine Abbildung der angeschnittenen Nuggets zu sehen, die wie gewachsene Fleischstruktur erscheinen. Den nur auf einer Seite angegebenen Hinweis „Nuggets geformt aus Hähnchenbrustfleischstücken, z.T. fein zerkleinert, mariniert, zusammengefügt, paniert, vorgebraten und tiefgefroren“ hat der Verbraucher erst wahrgenommen, als er sich beim Verzehr der Nuggets über die „bratwurstartige Struktur“ des Fleisches gewundert hat.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Anhang VI in Verbindung mit Art.17 müssen Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fleisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, den Hinweis: „aus Fleischstücken zusammengefügt“ tragen.

Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse soll zur Vermeidung einer Verwechslung von Formfleischerzeugnissen mit vergleichbaren Erzeugnissen aus gewachsenem Fleisch in der Verkehrsbezeichnung das Wort „Formfleisch-“ vorangestellt und außerdem in unmittelbarer Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung und in gleicher Schriftgröße darauf hingewiesen werden, dass Fleischstücke zusammengesetzt sind (z. B. Formfleisch-Nuggets, aus Hähnchenbrustfleischstücken zusammengefügt).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei Fleischerzeugnissen werden beispielsweise  unterschieden: ein gewachsenes Stück Fleisch, ein aus großen Fleischstücken zusammengefügtes Produkt wie ein aus rohen Schinkenteilstücken zusammengefügter roher Schinken und Formfleisch.
Dabei gilt, wenn die einzelnen Fleischstücke groß genug sind, um auch einzeln beispielsweise verkauft werden zu können, ist die Kennzeichnung „aus Fleischstücken zusammengefügt“ korrekt. Wurden die Hähnchenfleisch-Nuggets aus kleineren Fleischstücken produziert, hier „z. T. fein zerkleinert“, handelt es sich unserer Ansicht nach um Formfleisch. Dies sollte nach den Leitsätzen deutlicher als solches gekennzeichnet sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte die „Gold Chicken Nuggets“ in der Bezeichnung und auf der Schauseite als Formfleisch kennzeichnen. Die missverständliche Werbung „Fleisch aus 100 % marinierter Hähnchenbrust*“ sollte entfallen oder zumindest die hinter dem Sternchenhinweis stehende Bezeichnung im gleichen Blickfeld über das Formfleischprodukt aufklären.

Stellungnahme der IGLO GmbH, Hamburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Für alle Iglo Produkte gilt, dass ausschließlich Produktfotos verwendet werden, die das echte Produkt zeigen. Für das Produkt werden Hähnchenbruststücke verwendet, aber nicht explizit als Filet ausgelobt. Sodann wird der fett gedruckte große Hinweis auf der Vorderseite mit einem Sternchenhinweis direkt auf der Seite daneben weiter erläutert. Daraus ist klar ersichtlich, dass es sich um geformte Nuggets handelt. Die Angabe der Verkehrsbezeichnung erfolgt im gleichen Sichtfeld mit der Haltbarkeitscodierung und der Grammatur, so wie es die Verbraucher nach der Kennzeichnungsverordnung bisher gewohnt sind.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de