So haben Hersteller reagiert:

Gaffel Biere Gaffel Frei und Gaffel Light

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Bezug auf traditionelle Kölsch-Herstellung entfernt
Geändert

Der Begriff „Kölsch“ dürfte vielen Biertrinkern als Bezeichnung eines ganz speziellen Bieres aus Köln und näherer Umgebung bekannt sein. Steht ein Hinweis auf „Kölsch“ auf den Etiketten oder ist der Begriff „Kölsch“ sogar Teil des Produktnamens von alkoholreduzierten und -freien Biersorten einer Kölschbrauerei, können sich Verbraucher unserer Ansicht nach getäuscht sehen. Entweder sollte der Anbieter den Hinweis konsequent nur für eine Bierqualität verwenden oder transparent darstellen, wieso es sich trotz Abweichung von der gewohnten Qualität um „Kölsch“ handelt.
Außerdem sollten die Produktnamen der Biersorten unabhängig vom Medium, Internetauftritt oder Etiketten, gleich lauten.

Bei meinem letzten Einkauf im REWE-Markt musste ich feststellen, dass die Marke Gaffel Kölsch neue Produkte im Regal stehen hat: Gaffel frei und Gaffel light. Nun stellt sich aber für mich die Frage: Ist das jetzt noch Kölsch oder nicht – oder ein anderes Getränk? Wenn ja, wieso sind die Produkte dann nicht offensichtlich bezeichnet als Kölsch wie das Kölsch von Gaffel als "Gaffel Kölsch“?
Im Kleingedruckten auf der Rückseite werden beide Produkte dann als Kölsch beschrieben, was ich für uns Kölsch-Trinker sehr verwirrend finde. Es gibt ja auch Gaffel Sonnenhopfen und Gaffel Fassbrause! Gibt es hier außerdem nicht bestimmte Vorgaben, denen sich alle Kölschmarken bzw. -brauereien vor langer Zeit verpflichtet haben, die "Kölschkonvention"? Hier bin ich mir aber nicht sicher.
Verbraucher aus Köln  vom 03.02.2015

 

Darum geht´s:

Die Produktnamen zweier neuer Biersorten der Privatbrauerei Gaffel stellen mit  „Gaffel Frei“ und „Gaffel Light“ auf den Schauseiten der Flaschen keinen Bezug zu Kölsch her. Auf den Etiketten der Rückseiten steht dann „Genießen Sie mit Gaffel frei/light ein alkoholreduziertes/-freies, vollmundiges Kölsch mit gewohnt feinherbem Geschmack aus der Familienbrauerei Gaffel.“
Zusätzlich ist der Redaktion aufgefallen, die Beschreibungen der beiden Produktneuheiten im Internetauftritt der Firma bezeichnen die Biere sogar im Produktnamen als „Gaffel Kölsch Frei“ und „Gaffel Kölsch Light“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels.

 “Kölsch“ ist eine geschützte geografische Angabe und darf das Gütezeichen g.g.A tragen. Geschützte geografische Angaben weisen eine enge Verbindung der Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet auf. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – erfolgt im Herkunftsgebiet. Es existiert eine Datenbank, in der die Eintragungen für g.g.A. abgerufen werden können (Weiterführenden Link siehe rechte Randspalte).

Kölsch ist spezifiziert als ein nach dem deutschen Reinheitsgebot hergestelltes helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes obergäriges Bier. Der Stammwürzegehalt beträgt 11-12,5 Gew.-% und der Alkoholgehalt bei alkoholfreiem Kölsch unter 0,5 % vol., bei alkoholreduziertem Kölsch zwischen 2,1-2,8 % vol. und  bei Kölsch zwischen 4,2-5,5 % vol. Diese Spezifikation stimmt mit der Qualifikation von „Kölsch“ in den freiwilligen Wettbewerbsvereinbarungen der Mitglieder des Kölner Brauerei-Verbandes (Kölsch-Konvention, weiterführenden Link siehe rechte Randspalte) weitgehend überein. Nur der Stammwürze- und Alkoholgehalt für Kölsch sind in der Kölsch-Konvention nicht erwähnt.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:

Viele Verbraucher kennen „Kölsch“ als traditionelle Bezeichnung für Kölsch mit einem Alkoholgehalt zwischen 4,2-5,5 % vol. Wird alkoholreduziertes und alkoholfreies Bier („Gaffel light“ und „Gaffel Frei“) als „Kölsch“ beschrieben, können sie sich nachvollziehbar getäuscht sehen. Hier ist dem Verbraucher zudem bekannt, dass sich die Kölsch-Brauereien zu einer speziellen Qualität verpflichtet haben. Unterschiedliche Alkoholgehalte wird er daher nicht erwarten. Verbraucher, die sich zusätzlich auf der Homepage des Anbieters über die beiden Biersorten informieren, können noch weitergehend irritiert sein, da hier die Produktnamen der beiden Biere das Wort Kölsch enthalten.

Fazit:

Der Hinweis auf ein vollmundiges Kölsch mit gewohnt feinherbem Geschmack sollte auf den alkoholreduzierten und alkoholfreien Biersorten unserer Ansicht nach entfallen, um Verbraucher nicht über die Qualität zu verwirren. Außerdem sollten die Produktnamen der Biersorten unabhängig vom Medium, Internetauftritt oder Etiketten, gleich lauten.

Stellungnahme der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. OHG, Köln

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Um dem Verbraucher eine Abgrenzung zwischen dem Hauptprodukt Gaffel Kölsch zu den Varianten Gaffel light und Gaffel frei zu erleichtern, verzichtet das Unternehmen auf die Angabe „Kölsch“ auf der Vorderseite bei den letzteren Varianten. In Zukunft wird auch auf der Rückseite auf die Angabe Kölsch verzichtet. Die Produkte mit den neuen Etiketten werden voraussichtlich ab Mai 2015 im Handel erhältlich sein.

Ergebnis

Der Anbieter hat sowohl auf den Etiketten der beiden Biersorten Gaffel frei und Gaffel Light den Hinweis auf Kölsch entfernt, als auch auf den Internetseiten zu diesen Produkten die widersprüchlichen Angaben beseitigt. Die Biere mit den neuen Etiketten sollen ab Mai 2015 im Handel sein.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de