Das ärgert beim Einkauf:

Frischebox Salat Croutôns Parmesan

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nur winzige Mengen Parmesanpulver in einer „würzenden Mischung“
getaeuscht

Die Salat Croutôns Parmesan enthalten nur sehr winzige Mengen Parmesan, die Zutat „würzende Mischung“ enthält lediglich 0,04 % Parmesanpulver. Der Hersteller sollte auf die Abbildung von gehobeltem Parmesan verzichten und bereits auf der Vorderseite durch einen Hinweis „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ auf die Geschmacksgebung hinweisen.

Auf der Verpackung steht „Salat Croutôns Parmesan“, es ist ein leckerer Salat mit Croutôns und einem Streifen Parmesan abgebildet. Leider fand ich dann nach dem Kauf hinten die Erklärung: Brotwürfel mit Parmesangeschmack und die Enttäuschung: Ganze 0,04 % Prozent von der würzenden Mischung sind Parmesan. Und von der würzenden Mischung kann ja auch nicht viel enthalten sein. Da wäre eine Warnung: Kann Spuren von Parmesan enthalten, meiner Meinung nach passender.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 29.07.2015

Darum geht’s:

Die Vorderseite der Verpackung zeigt bildlich einen appetitlich angerichteten Salat mit Croutôns und gehobeltem Parmesan. Die Zutatenliste offenbart, dass statt gehobeltem Parmesan nur winzige Mengen Parmesanpulver in den Croutôns stecken. Die „würzende Mischung“ steht nach den Croutôns (inklusive der dazugehörigen Zutaten) und Olivenöl erst an dritter Stelle in der Zutatenliste. Sie besteht aus diversen Zutaten, unter anderem Käsepulver und Aromen. Hinter dem Käsepulver steht „davon Parmesanpulver 0,04 %“ Die Bezeichnung über der Zutatenliste lautet „Geröstete Brotwürfel mit Parmesangeschmack“.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Beschreibung des Produktes auf der Vorderseite erwarten Verbraucher die Zutat Parmesan auch in einer wesentlichen Menge. Mit einem so geringen Anteil von 0,04 % bezogen auf die würzende Mischung können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen. Zudem ist der Geschmack mit Aromen verstärkt.

Fazit:

Der Anbieter sollte unserer Auffassung nach auf der Schauseite bereits deutlich auf die Aromatisierung hinweisen oder seine Rezeptur ändern.

Stellungnahme der Frischebox GmbH, Achern

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.08.2015 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

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