So haben Hersteller reagiert:

Familie Wein Tannenhonig Spezialität ehemals Original Wein’s Tannenhonig Spezialität

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Erfolgreich abgemahnt: Tannenhonig grüßt nicht länger aus dem Schwarzwald
Geändert

Abbildungen, Adressen und Hinweise, die plakativ auf eine Region oder einen bestimmten Betrieb hinweisen, verstehen Verbraucher oft als Hinweis auf die Herkunft des Lebensmittels. Stammt wie hier der Honig nicht aus der beworbenen Region sondern ist eine Mischung aus nicht näher definierten EU-Ländern, sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite gut lesbar den Ursprung des Honigs klarstellen.

Ich kaufte bei der Firma Wein Schwarzwälder Genussmanufaktur in Freudenstadt-Musbach (also mitten im Schwarzwald) ein Glas mit dem Etikett "Tannenhonig" und dem Aufdruck "Grüße aus dem Schwarzwald". Zuhause sah ich auf dem Verschlussetikett "Mischung von Honig aus EU-Ländern". Es ist also nicht, wie erwartet und wie suggeriert, Schwarzwälder Honig, sondern Honig, den ich auch im Supermarkt vorfinde. Ich kann das Glas also nicht als Präsent verwenden und fühle mich ohnehin massiv getäuscht.
Verbraucher aus Herrenberg vom 03.03.2016

Darum geht’s:

Auf den ersten Blick weisen der Hinweis „Grüße aus dem Schwarzwald“, das Anbieterlogo mit der Abbildung eines typischen Schwarzwaldhutes und die Anbieteradresse „… Schwarzwälder Genussmanufaktur …“  auf Honig aus dem deutschen Schwarzwald hin. Auf dem Deckel stehen kleingedruckt inmitten von weiteren Hinweisen zur Haltbarkeit, Aufbewahrung u. a. m. als Ursprungsländer des Honigs „Mischung von Honig aus EU-Ländern“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels verstanden. Die Vorschrift gilt sowohl für Werbung als auch für die Aufmachung und Darbietung von Lebensmitteln.

Die deutsche Honigverordnung erlaubt, bei Honigmischungen anstelle der einzelnen Herkunftsländer die Herkunft des Honigs durch eine der folgenden Angaben zu kennzeichnen:
a) „Mischung von Honig aus EU-Ländern“,
b) „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“,
c) „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Die Kennzeichnung kann an beliebiger Stelle auf den Etiketten stehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Verbraucher hat unserer Ansicht nach wegen der Aufmachung der Schauseite keinen Anlass, an der Herkunft des Honigs aus dem Schwarzwald zu zweifeln oder dies zu kontrollieren und alle kleingedruckten Angaben auf den Etiketten zu lesen; zumal er den Honig im Fabrikverkauf im Schwarzwald gekauft hat. Die kleingedruckte Herkunftsangabe auf dem Deckel „verschwindet“ in anderem Text und kann leicht übersehen werden.

Fazit:

Der Anbieter sollte dem Kunden auf den ersten Blick deutlich machen: Der Honig stammt von Bienen aus EU-Ländern.

Stellungnahme der Hermann Wein GmbH & Co KG, Freudenstadt

„Grüße aus dem Schwarzwald“ wurde entfernt. Die Verpackung ist ab sofort (Schreiben vom 27.06.2016) im Handel.

Ergebnis

Die Hermann Wein GmbH hat die Aufmachung des Tannenhonigs geändert: Die „Grüße aus dem Schwarzwald“, die Abbildung des typischen „Schwarzwälder Bollenhutes“ und die Firmenadresse wurden auf der Schauseite entfernt. Damit wurden die Hinweise auf eine Herkunft des Honigs aus dem Schwarzwald entfernt. Der Anbieter teilte mit Schreiben vom 27.06.2016 mit, dass das Produkt in neuer Verpackung im Handel wäre.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de