Das ärgert beim Einkauf:

Edeka Knuspermüsli Honig-Nuss

Ausgerechnet die Zutatenliste ist in hellem Grün gedruckt und dadurch kaum lesbar.
getaeuscht

Das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwerttabelle sind mit hellgrüner Schrift auf weißem Grund gedruckt. Durch den fehlenden Kontrast sind diese Informationen kaum zu entziffern. Gerade Pflichtangaben wie die Zutatenliste müssen für Verbraucher:innen gut lesbar sein.

Der Anbieter sollte einen deutlicheren Kontrast bei der Beschriftung der Pflichtangaben durch die Änderung der Schriftfarbe und/oder des Hintergrunds wählen.

1. Auf der Rückseite ist die Zutatenliste sehr klein in einem hellen Grün dargestellt, somit sehr schwer lesbar vor allem für Menschen mit "schlechteren" Augen
2. Irreführend [nach Auffassung des Verbrauchers, Anm. der Redaktion]: direkt obendrüber stehen die "gesunden" Zutaten gut lesbar in deutlich größerer Schrift […]
Verbraucher aus Pfinztal vom 03.08.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwerttabelle sind mit hellgrüner Schrift auf weißem Grund gedruckt. Durch den fehlenden Kontrast sind diese Informationen kaum zu entziffern. Gerade Pflichtangaben wie die Zutatenliste müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher gut lesbar sein. 

Darum geht’s:

Die Gesamtgestaltung der Verpackung ist schwarz, die meisten Informationen sind in heller Schrift auf schwarzem Grund abgedruckt und gut lesbar, darunter auch der Hinweis „Extra knuspriges Müsli mit Hafer-Vollkornflocken, Cashewkernen, Haselnüssen, Mandeln, Pecanüssen, Paranüssen und Honig. Das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwerttabelle sind kleiner und mit hellgrüner Schrift auf weißem Grund gedruckt. Durch den fehlenden Kontrast sind diese Informationen für Verbraucher kaum zu entziffern.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sämtliche Pflichtkennzeichnungen haben an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft zu erfolgen. Unter dem Begriff Lesbarkeit wird auch ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Während der Werbehinweis zu hochwertigen Zutaten wie Nüssen gut lesbar ist, sind Zutatenverzeichnis und Nährwerttabelle nur schwer zu entziffern. Gerade Pflichtangaben wie die Zutatenliste stellen eine wichtige Informationsquelle dar, die der Hersteller den Verbraucherinnen und Verbrauchern gut sichtbar und lesbar zur Verfügung stellen muss. Der fehlende Kontrast der Schriftfarbe zum Untergrund erfüllt unserer Ansicht nach diese Anforderungen nicht.

Fazit:

Der Anbieter sollte einen deutlicheren Kontrast bei der Beschriftung der Pflichtangaben durch die Änderung der Schriftfarbe und/oder des Hintergrunds wählen.

Stellungnahme der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.09.2020 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.