Das ärgert beim Einkauf:

Edeka Gut & Günstig Frucht Quark Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Fruchtquark enthält natürliches Vanillearoma und gemahlene Vanille, aber keine Früchte
getaeuscht

Der Produktname „Frucht Quark Vanille“ rechtfertigt nach Ansicht der Verbraucherzentrale, dass Verbraucher Fruchtstücke, Fruchtpüree oder ähnliche Fruchtzutaten erwarten können. Entweder sollte das Produkt tatsächlich wesentliche Mengen von Fruchtbestandteilen enthalten oder den Produktnamen dem Inhalt entsprechend ändern.

Der Name „…Quark“ weist auf Speisequark als wesentliche Zutat hin. In der Bezeichnung und in der Zutatenliste ist von Frischkäse bzw. Frischkäsezubereitung die Rede. Um Missverständen vorzubeugen, sollten analog zum Produktnamen einheitlich die Bezeichnungen Speisequark bzw. Speisequarkzubereitung verwendet werden.

Es steht Fruchtquark drauf, aber in der Zutatenliste finden sich nur Frischkäse und Joghurt.
Verbraucher aus Dagobertshausen vom 06.09.2016

Die Bezeichnung Frucht Quark ist unpassend und irreführend, da keine Frucht enthalten ist. Weder Vanille (ein Gewürz) noch Kürbiskonzentrat oder Karottenkonzentrat verdienen meiner Ansicht nach die Bezeichnung "Frucht".
Verbraucherin aus Bielefeld vom 14.08.2016

Darum geht’s:

Auf dem Becherdeckel ist in großer Schrift der Produktname „Frucht Quark“ aufgeführt, darunter etwas kleiner der Hinweis auf die Geschmacksrichtung „Vanille“ und ein weiterer kleinerer Hinweis „mit Joghurt verfeinert“. Im Hintergrund sind zusätzlich Vanilleblüten und -schoten abgebildet.  

Die Zutatenliste auf der Rückseite des Bechers offenbart, dass keinerlei Fruchtanteile im Sinne von frischem Obst enthalten sind. Die enthaltene Vanillezubereitung besteht unter anderem aus natürlichem Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen und gemahlenen Vanilleschoten.

Zusätzlich ist das Produkt in der Bezeichnung als eine Frischkäsezubereitung mit Joghurt beschrieben.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittelns wie die Zusammensetzung.

Nach der Käseverordnung sind Käse aus dickgelegter Käsereimilch hergestellte Erzeugnisse. Speisequark gehört als Standardsorte zur Gruppe der Frischkäse.

Erzeugnisse aus Käse bestehen zu mindestens 50 Prozent aus Käse. Außer Käse können sie weitere Milcherzeugnisse und andere Lebensmittel enthalten. Die Bezeichnung „Käsezubereitung“ kann durch die Bezeichnung einer Standardsorte aus der Gruppe der Frischkäse in Verbindung mit dem Wort „-zubereitung“ ersetzt werden, z. B. Speisequarkzubereitung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Zutatenliste nennt zwar alle Zutaten und der Hinweis auf dem Becherdeckel weist auf die Sorte „Vanille“ hin. Verbraucher werden aufgrund des Produktnamens „Frucht Quark“ jedoch zusätzlich Fruchtzutaten erwarten und können daher über das Fehlen von Fruchtstücken, Fruchtpüree o. ä. irritiert sein. Die abgebildeten Vanilleschoten zählen zwar botanisch zu den Früchten, die daraus gewonnene Vanille jedoch zu den Gewürzen. Auch Kürbisse zählen botanisch zu den Früchten. Das hier verwendete Kürbisextrakt dient jedoch zum Färben.

Bei einem Produkt mit dem Namen „Quark“ erwarten Verbraucher unserer Meinung nach in der Zutatenliste Speisequark und nicht Frischkäse. Verbraucher verstehen unter dem Begriff Frischkäse im Allgemeinen Rahmfrischkäse oder Doppelrahmfrischkäse. Diese unterscheiden sich in der Konsistenz deutlich von Speisequark. Hier ist der Frischkäse zudem mit Joghurt gemischt, was die Konsistenz nochmals verändert. Wenn das Produkt die Anforderungen für Speisequark erfüllt, wäre es aus Sicht der Verbraucherzentrale klarer und verständlicher für Verbraucher, diese Zubereitung auch Speisequarkzubereitung zu nennen und in die Zutatenliste Speisequark statt Frischkäse zu schreiben.

Fazit:

Der Anbieter sollte durch die Aufmachung der Schauseite keine Erwartungen an Zutaten wecken, die nicht erfüllt werden und auch Zutaten einheitlich benennen.

Stellungnahme der Edeka Zentrale, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.09.2016 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor. Der EDEKA-Verbund verweist auf die Möglichkeit, sich an den Kundenservice oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Märkten zu wenden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de