Vom Markt genommen: Produktname und Aufmachung versprachen eine verbesserte Verdauung von Gluten, doch eine diese Wirkung ist nicht belegt.
Kurzfassung:
Auf dem Produkt wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Artikel weder dazu bestimmt ist, eine glutenarme/-freie Ernährung zu ersetzen, noch eine Hypersensitivität (Zöliakie) gegen Gluten vorzubeugen oder zu behandeln. Daher sehen wir keine Irreführung des Verbrauchers. Trotz der unterschiedlichen Rechtsauffassungen konnte eine einvernehmliche Lösung mit der Verbraucherzentrale erzielt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG am 16.06.2020 unter anderem wegen irreführender Angaben und Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung abgemahnt. Am 17.08.2020 hat die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG zu den meisten beanstandeten Aussagen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG hat berichtet, dass der Hersteller das Produkt ausgelistet hat und somit nicht mehr auf dem Markt anbieten wird. Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07/21 werden noch abverkauft.