Anbieter gibt nun den Haselnussanteil im Joghurt an.
Was heißt bitte "... mit 14,5 % Haselnusszubereitung (mit 20 % Haselnuss)"? Wie viel Haselnuss ist in dem Joghurt enthalten – 20 % von 14,5 %?
Würden Sie bitte dem Betrug bei der Inhaltsangabe – siehe oben – der Firma Bauer nachgehen.
Verbraucher aus Frankfurt vom 30.09.2020
Kurzfassung:
Die Zutat ,,Haselnusszubereitung" stellt ein Lebensmittel im Sinne des Art. 22 Abs. 1 LMIV dar, sodass eine QUID-Angabe, die sich auf die Menge dieser Zutat bezieht, grundsätzlich zulässig ist. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung dieser Angelegenheit haben wir unabhängig von der geforderten Unterlassungserklärung aber bereits mit der Umstellung der Kennzeichnung der Produkte begonnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG am 08.12.2020 wegen Verstoßes gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt. Am 30.12.2020 hat der Anbieter eine Unterlassungserklärung abgegeben, worin er sich verpflichtet, zukünftig den Anteil der prozentual im Gesamtprodukt enthaltenen Haselnüsse anzugeben.
Der Anbieter hat angekündigt, zukünftig den Anteil der prozentual im Gesamtprodukt enthaltenen Haselnüsse anzugeben. Laut Abmahnung gewährt der Verbraucherzentrale Bundesverband dem Anbieter eine Umstellungsfrist bis zum 30.04.2021.