Das ärgert beim Einkauf:

deit zuckerfrei Pink Grapefruit

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Angabe „0 % Kalorien*“ ist für Verbraucher unverständlich. Denn sie bezieht sich auf den Tagesenergiebedarf eines Erwachsenen und nicht wie üblich auf 100 Milliliter Getränk
getaeuscht

Das Erfrischungsgetränk „deit zuckerfrei Pink Grapefruit“ wirbt auf der Schauseite mit „0 % Kalorien*“. Verbraucher könnten daher ein Getränk ohne Kalorien erwarten. Im Widerspruch dazu gibt die Nährwerttabelle einen Brennwert von drei Kalorien pro 100 Milliliter Getränk an. Erst die sehr klein gedruckte Auflösung des Sternchens auf der Flaschenseite „* % der Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/2.000 kcal)“ gibt einen Hinweis darauf, dass sich die Prozentangabe auf den Tagesenergiebedarf bezieht, und nicht auf das Getränk. Dies ist für Verbraucher schwer nachvollziehbar. Der Hersteller sollte daher auf die Angabe „0 % Kalorien*“ verzichten.

Das Produkt wirbt auf der Schauseite mit „7 Vitamine, 0 % Kalorien*“. Pro 100 ml sind jedoch 14 kJ/3 kcal enthalten. Die Auflösung des Sternchens ist sehr klein gedruckt und macht nicht viel schlauer: "Energie pro 250 ml, * der Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/2.000 kcal) Pro 100 ml: 14 kJ/3 kcal; 35 kJ; 8 kcal 0 %*"
Beim Anblick der Schauseite dachte ich, dass das Produkt 0 kJ bzw. kcal enthält. Das stimmt nicht.
Verbraucher aus Berlin vom 17.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Erfrischungsgetränk „deit zuckerfrei Pink Grapefruit“ wirbt auf der Schauseite mit „7 Vitamine, 0% Kalorien*“. Laut Nährwerttabelle enthalten 100 Milliliter Getränk 12  kJ / 3 kcal. Eine klein gedruckte Information auf der Flaschenseite mit der Überschrift „Energie pro 250 ml“ gibt in Form eines Tönnchens „30 kJ, 8 kcal, 0 %*“ an. Daneben erfolgt der Hinweis „* % der Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/2.000 kcal)“. Darunter erscheint die Energieangabe pro 100 Milliliter Getränk. Im Gegensatz zu den Energieangaben und „0 %*“ erscheint die Erläuterung des Sternchen nicht fett gedruckt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Nährwerte.

Weiterhin müssen Brennwert und Nährwerte in Tabellenform auf der Verpackung erscheinen und sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen. Der Brennwert darf auf dem Etikett in einer anderen Darstellungsform (zum Beispiel als „Tönnchen“) wiederholt werden. Zusätzlich dürfen die Nährwerte auch pro Portion angegeben werden, sofern die Größe der Portion in Gramm oder Milliliter genannt ist. Auch die Angabe, welchen Anteil eine Portion zur Deckung des täglichen Energiebedarfs beiträgt, ist zulässig, sofern sie sich auf die „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/2.000 kcal)“ bezieht und dies als Hinweis ergänzt ist. 

Nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) ist die nährwertbezogene Angabe, ein Lebensmittel sei energiefrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4 kcal (17 kJ)/100 ml enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe „0 % Kalorien*“ auf der Schauseite fällt ins Auge. Sie ist unüblich – Kalorien werden im Normalfall als Zahl, nicht in Prozent angegeben – und legt nahe, das Getränk enthalte keine Kalorien. Es enthält jedoch drei Kilokalorien pro 100 Milliliter, an anderer Stelle des Etiketts sind 8 Kalorien pro 250 Milliliter angegeben. Dadurch entsteht für Verbraucher ein Widerspruch. Wenn sie das Sternchen wahrnehmen und den erläuternden Hinweis auf der Flaschenseite finden, erfahren sie, dass sich die Angabe auf „* % der Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/2.000 kcal)“, also auf den Tagesenergiebedarf bezieht. Dadurch ergeben sich gerundet null Prozent: 8 von 2000 Kalorien entsprechen 0,4 Prozent. Diese Kennzeichnung ist unserer Auffassung nach kompliziert und missverständlich.

Fazit:

Verbraucher erwarten eine Angabe, die sich auf das Getränk bezieht, nicht auf den empfohlenen Tagesenergiebedarf eines Erwachsenen. Der Hersteller sollte daher auf die Angabe „0 % Kalorien*“ verzichten.

Stellungnahme der DrinkStar GmbH, Rosenheim

Kurzfassung:

DEIT® ist die führende zuckerfreie Limonade Deutschlands. Die freiwillige Auslobung „0 % Kalorien*“ auf dem Etikett ist nicht täuschend, sondern informierend. Sie steht im Einklang mit geltendem Lebensmittelrecht. Die detaillierte Erklärung findet sich daneben im gleichen Sichtfeld. Dieser kann man entnehmen, dass es sich bei „0 % Kalorien*“ um den prozentualen Anteil an der Referenzmenge handelt.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de