Das ärgert beim Einkauf:

Bio Company Multifruchtsaft

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Schauseite bildet ausschließlich Früchte ab, obwohl der „Multifruchtsaft“ auch eine relevante Menge Gemüse in Form von Karottensaft enthält.
getaeuscht

Die Abbildung von Früchten und die Bezeichnung „Multifruchtsaft“ legen nahe, dass der Saft ausschließlich aus Früchten besteht. Tatsächlich enthält er jedoch auch einen relevanten Anteil Karottensaft, den der Verbraucher nicht erwartet hat. Um Fehlverkäufe zu vermeiden, sollte der Hersteller bereits auf der Vorderseite deutlich machen, dass der Saft Karotte enthält.

Die abgebildeten Früchte entsprechen nicht dem in der Zutatenliste aufgelisteten Karottenanteil. Karotten werden an vierter Stelle der Zutatenliste genannt (nicht auf Bild zu sehen), die danach folgende Mango, Pfirsich und Maracuja hingegen schon. Geschmacklich ist die Karotte sehr dominant – mit Blick auf das Bild habe ich nicht geglaubt einen Karottensaft zu kaufen. Das hätte ich dann nicht getan.
Verbraucherin aus Berlin vom 06.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Bezeichnung „Multifruchtsaft, tropisch, fruchtig“ auf dem Flaschenetikett trägt die zusätzliche Beschreibung „aus Direktsaft, Fruchtsaftkonzentrat und Fruchtpüree“. Die Abbildungen zeigen verschiedene Früchte wie Orange, Ananas, Pfirsich, Maracuja und Apfel. An vierter Stelle der Zutatenliste steht Karottensaft, danach folgen Mangopüree, Pfirsichpüree, Maracujasaft und Zitronensaft auf. Das Getränk enthält damit mehr Karotte als Mango, Pfirsich oder Maracuja.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung handelt es sich bei der Bezeichnung “Fruchtsaft“ um ein Erzeugnis aus dem genießbaren Teil gesunder, gärfähiger Früchte.
Wurzelgemüse wie Karotten zählen nach den Leitsätzen für Gemüsesäfte zu Gemüse.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Etikett und Zutatenliste widersprechen sich aus Sicht der Verbraucherzentrale.
Die Gestaltung der Schauseite deutet in keiner Weise auf Karotte hin, obwohl der Saft einen relevanten Anteil Karotte enthält. Dies geht aus der Zutatenliste hervor, die nach Karotte noch die abgebildeten Früchte Mango, Pfirsich und Maracuja aufführt.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller das Getränk als „Multifruchtsaft“ bezeichnet, obwohl der Saft nicht nur aus Früchten besteht.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf dem Etikett darüber informieren, dass der Saft neben Früchten auch Karotte enthält.

Stellungnahme der Biocompany GmbH, Berlin

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Leider ist ein Deklarationsfehler unterlaufen. Es war nicht die Absicht Kunden zu täuschen. Es wurde bereits begonnen, die Etiketten anzupassen. Aus Nachhaltigkeitsgründen soll bereits produzierte und etikettierte Ware abverkauft werden. Es kann sein, dass bis September 2019 die angemahnten Etiketten in den Regalen zu finden sind.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Änderung des Etiketts an. Diese liegen der Verbraucherzentrale noch nicht vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de