Das ärgert beim Einkauf:

Bahlsen Comtess, Beispiel Sorte Marmorkuchen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Alkoholgehalt nicht auf den ersten Blick erkennbar
getaeuscht

Ein Hinweis auf den Alkoholgehalt in Lebensmitteln sollte bereits auf den ersten Blick, d.h. auf der Vorderseite der Verpackung erkennbar sein. Das alkoholhaltige Produkt kann ansonsten von Kindern und Jugendlichen oder von erwachsenen Verbrauchern, die auf jeglichen Alkohol verzichten sollen oder wollen, gegessen werden.

Dass dieses Produkt Alkohol enthält, ist nicht deutlich hervorgehoben. Ich finde, dass es auch fett und deutlich aufgedruckt werden sollte.
Verbraucherin aus Unterlengenhardt vom 06.08.2018

Auf der Verpackung befindet sich die Kennzeichnung "ohne Zusatz von Konservierungsstoffen". Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt "Alkohol" - Ein altbekanntes Konservierungsmittel. Dazu kommt der Umstand, dass Menschen die aus welchem Grund auch immer Alkohol vermeiden wollen hier welcher untergejubelt wird. Damit wird das Produkt für muslimische Mitbürger zum No Go. Ich verzichte, trotzdem ich Christ bin, bewusst strikt auf Alkohol. Hätte ich die Zutatenliste nicht geprüft, hätte ich welchen aufgenommen. Und was ist mit trockenen Alkoholikern, für die selbst kleinste Mengen Alkohol den Rückfall bedeuten können?
Verbraucher aus Beckingen vom 23.03.2016

In jedem Kuchen von Bahlsen ist Alkohol enthalten. Leider ist das nur unter „Zutaten“ aufgelistet. Ich bin der Meinung, dass Lebensmittel die Alkohol enthalten, deutlich gekennzeichnet werden müssen. Es reicht ein Aufdruck oben auf der Packung "mit Alkohol". Ich arbeite in einer Klinik für suchtkranke Patienten, und muss den Kuchen regelmäßig unwissenden Patienten abnehmen und entsorgen. Außerdem möchte ich nicht wissen, wie viele unwissende Eltern ihren Kindern diesen Kuchen zu essen geben. Ich finde das schade und eventuell kann man bewirken, dass eine deutlichere Kennzeichnung in Erwägung gezogen wird.
Verbraucherin aus Adelschlag vom 07.06.2013

Darum geht’s:

Auf den Schauseiten der Comtess Fertigkuchen von Bahlsen weist kein Hinweis auf den Alkoholgehalt der Produkte hin. Der Alkoholzusatz wird erst auf der Rückseite im klein gedruckten Zutatenverzeichnis ersichtlich.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordung (LMIV) gilt für verpackte Lebensmittel, dass alle Zutaten in der Zutatenliste aufgeführt werden müssen. Ein Warnhinweis ist für Alkohol nicht vorgeschrieben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Menschen, die auf Alkohol verzichten müssen oder möchten, werden nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht ausreichend informiert. Für Kinder und Jugendliche, die weder Alkohol konsumieren, noch sich über einen frühzeitigen Konsum an den Geschmack gewöhnen sollten, stellt dies ebenso eine Gefahr dar wie für trockene Alkoholiker, die auf jeglichen Alkohol verzichten müssen oder möchten.

Eine klare Information der Verbraucher ist nur zu gewährleisten, wenn auf der Vorderseite in direkter Nähe zur Produktbezeichnung auf den Alkoholgehalt hingewiesen wird.

Stellungnahme der Bahlsen GmbH & Co. KG, Hannover

Kurzfassung:

Bahlsen Comtess enthalten in sehr geringen Mengen Alkohol. Er ist als „Alkohol“ in der Zutatenliste deklariert und wird aus technologischen Gründen hinzugefügt. Der Anteil in unseren Kuchen beträgt jedoch nur etwa 0,5 % und liegt damit in einem Bereich, den beispielsweise auch Fruchtsäfte aufweisen können.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de