So haben Hersteller reagiert:

Angaben zu Preisen und Herkunft aus ökologischem Anbau auf bonativo.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Korrigiert: Preisangaben für unübliche Verkaufseinheiten und fehlende Grundpreise
Geändert

Im online-Shop der Bonativo GmbH werden die Waren teilweise ohne Grundpreise, ohne Mengenangabe in Gramm oder Liter und einen darauf bezogenen Gesamtpreis, mit ca.-Angaben bezüglich der Menge und ohne Beleg für den Bezug zur Herkunft aus ökologischem Landbau angeboten. Der Anbieter sollte die Angaben gemäß den gesetzlichen Vorschriften korrigieren.

Viele Lebensmittel haben Stückpreise, ohne die Grundpreisangabe zu berücksichtigen. Weiterhin ist die BIO-Herkunft unklar.
Verbraucher aus Halle vom 10.03.2015

Darum geht’s:

Der online-Shop bonativo.de bietet Lebensmittel mit Stückpreisen an, sowohl ohne die Menge eines Stückes zu benennen, einen Gesamtpreis nach Gewicht oder Volumen auszuweisen als auch den Grundpreis anzugeben. Bei Hechtfilet ist die Mengenangabe zudem eine ca.-Angabe (ca. 700 g für zwei Filets) und steht darüber hinaus nicht in direktem Zusammenhang zur Preisangabe, sondern unter Details im Kleingedruckten.
Obst und Gemüse wird teilweise verkehrsunüblich mit Stückpreisen und nicht nach Gewicht angeboten, z. B. bei Tomaten, Äpfel oder Bananen.
Weiterhin ist die Zuordnung, welche Lebensmittel aus ökologischem und welche aus konventionellem Anbau stammen nicht eindeutig. Beispielsweise weist der Name des Lieferanten „Bio-Import“ auf ökologischen Landbau hin. In der Beschreibung des Lieferanten fehlen jedoch Bezugspunkte und Belege für die ökologische Erzeugung der Lebensmittel.

Das ist geregelt:

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, wer Endverbrauchern gegenüber gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig für Waren unter Angabe von Preisen wirbt, hat in der Regel zusätzlich zu einer Preisangabe auch eine Grundpreisangabe anzugeben, wenn diese Produkte beispielsweise nach Gewicht oder Volumen abgegeben werden. Das heißt, zusätzlich zum Preis hat auch eine Preisangabe für einen Liter oder ein Kilogramm zu erfolgen, bei kleinen Lebensmittelmengen unter 250 Gramm für 100 Gramm oder 100 Milliliter des Produktes,  Der Grundpreis soll gut lesbar und in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises stehen.
Nach der EG-Öko-Verordnung ist die Verwendung der Begriffe ökologisch und biologisch sowie alle daraus abgeleiteten Bezeichnungen und Verkleinerungsformen, allein oder kombiniert, bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen und der Werbung für sie nur erlaubt, wenn diese Erzeugnisse die mit dieser Verordnung erlassenen Vorschriften erfüllen.
Weiterhin ist für die Verwendung der Begriffe die gleichzeitige Angabe der Codenummer der Kontrollbehörde/-stelle vorgeschrieben, die für die Kontrolle des Unternehmers zuständig ist, der die letzte Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung vorgenommen hat.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Eine Angabe nach Gewicht oder Volumen bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend und sollte sich nach der Verkehrsauffassung richten. Der Verkauf von Tomaten, Äpfeln und Bananen pro Stück ist unserer Erfahrung nach im stationären Handel unüblich. Fehlt dazu noch die Mengenangabe für ein Stück und die Grundpreisangabe, erfährt der Verbraucher weder wie viel Ware er mit einem Stück erhält noch kann er die Preise mit denen anderer Anbieter vergleichen.
Der Grundpreis erspart Verbrauchern zudem ein aufwändiges Umrechnen, wenn sie Preise von Lebensmitteln mit unterschiedlichen Mengen vergleichen wollen.
Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung haben eine besondere Qualität und in der Regel einen höheren Preis als konventionelle. Daher darf muss jeglicher Bezug darauf zutreffen und kontrolliert sein. Hier bleibt die Werbung mit „Öko“ und „Bio“ für die Lieferanten diffus und sollte daher entfallen oder belegt sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte durchgängig in seinem online-Shop die vorgeschriebenen Preisangaben beachten, marktübliche Verkaufseinheiten anbieten und nur einen Bezug zur Herkunft aus ökologischem Landbau herstellen, wenn dieser den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Stellungnahme der Bonativo GmbH, Berlin

Aufgrund eines technischen Fehlers sind die Preisangaben nicht wie vorgesehen auf der Internetseite angegeben worden. Wir haben dies mittlerweile systematisch und nicht nur im Einzelfall korrigiert. Die Angaben zu Lebensmitteln aus ökologischem Anbau haben wir solange entfernt, bis wir durch eine Zertifizierung die ökologische Herkunft dieser Produkte nachweisen können. Wir sind gerade was diese Produkte betrifft, die wir persönlich ausgesucht haben und deren Erzeuger uns persönlich bekannt sind, sicher, dass sie allen Erwartungen unserer Kunden entsprechend und in kurzer Zeit wieder mit dem entsprechenden Zusatz betreffend der ökologischen Herkunft versehen zu können.

Ergebnis

Die Bonativo GmbH hat bei allen Angeboten in ihrem online-Shop die Preisangaben ergänzt und korrigiert sowie die Verkaufseinheiten wie Tomaten pro Stück in Angebote in Gramm geändert. Der Lieferant „Bio Import“ hat einen anderen Namen bekommen, ohne Bezug zu Bio. Leider gibt es noch weitere Lieferanten, die durch ihren Namen einen Bezug zu ökologischem Landbau herstellen, ohne dass dies aus der Beschreibung des Lieferanten hervorgeht und belegt ist, z. B. Ökohof Kuhhorst.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de