Das ärgert beim Einkauf:

Alnatura Spinat Walnuss Aufstrich

Der Aufstrich enthält wenig Walnüsse und wesentlich mehr Sonnenblumenkerne.
getaeuscht

Der Name „Spinat Walnuss Aufstrich“ lässt Spinat und Walnüsse als Hauptbestanteile erwarten. Tatsächlich dominiert der Spinatanteil mit 44 Prozent im Aufstrich. Außerdem enthält der Aufstrich mehr Sonnenblumenkerne als Walnüsse. Die Walnüsse machen nur drei Prozent aus.
Der Hersteller sollte den Produktnamen an die Zusammensetzung anpassen oder bei Nennung und Abbildung von Walnüssen auf der Schauseite den Anteil an Walnüssen bereits dort ergänzen.

Die Bezeichnung „Spinat Walnuss Aufstrich“ lässt mich als Verbraucher denken, dass die Hauptbestandteile Spinat und Walnüsse sind. Jedoch zeigt die Zutatenliste etwas anderes an: Spinat 44% Zwiebeln 18%, Sonnenblumenkerne, Sonnenblumenöl, Walnüsse 3%,....
Beim ersten Genuss ist mir nämlich aufgefallen, dass der Aufstrich nicht nach Walnüssen schmeckt. Die Sonnenblumenkerne dominieren geschmacklich!
Verbraucherin aus Hamburg vom 13.02.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Spinat Walnuss Aufstrich“ lässt Spinat und Walnüsse als Hauptbestanteile erwarten. Tatsächlich dominiert der Spinatanteil mit 44 Prozent im Aufstrich. Außerdem enthält der Aufstrich mehr Sonnenblumenkerne als Walnüsse. Die Walnüsse machen nur drei Prozent aus.

Darum geht’s:

Der „Spinat Walnuss Aufstrich“ führt in der Zutatenliste 44 Prozent Spinat, 18 Prozent Zwiebeln sowie Sonnenblumenkerne und Sonnenblumenöl vor drei Prozent Walnüssen auf. Die Schauseite bildet zusätzlich Spinat und Walnuss ab.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Spinat Walnuss Aufstrich“ passt nicht zur Zusammensetzung des Produkts. Die Walnüsse machen mit drei Prozent einen, im Vergleich zu Spinat und Sonnenblumenkernen, sehr geringen Anteil aus. Es handelt sich aus unserer Sicht eher um einen Spinat-Aufstrich mit Sonnenblumenkernen und drei Prozent Walnüssen.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen an die Zusammensetzung anpassen oder bei Nennung und Abbildung von Walnüssen auf der Schauseite den Anteil an Walnüssen bereits dort ergänzen.

Stellungnahme der Alnatura Produktions- und Handels GmbH, Darmstadt

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Für den Produktnamen wurde sich entschieden, da es sich bei den beiden Zutaten Spinat und Walnuss um die charakteristischen Zutatenkomponenten des Produkts handelt. Die Rezeptur mit diesem Anteil an Walnüssen hat bei den Verkostungen überzeugt, da die neben dem Spinat geschmackgebende/-prägende Komponente Walnuss in einer harmonischen Anteiligkeit im Produkt enthalten ist und die leicht herbe Geschmacknote dominiert.