Das ärgert beim Einkauf:

Allos Frucht-Schnitte Mango

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname und Abbildungen preisen Mango an, tatsächlich sind Rosinen die Hauptzutat
getaeuscht

Der Produktname sowie die Abbildung erwecken den Eindruck, die Fruchtschnitte bestehe hauptsächlich aus Mango. Tatsächlich enthält sie jedoch mehr Rosinen, Honig und Aprikosenkerne als getrocknete Mango. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Es handelt sich um eine Frucht-Schnitte mit der Bezeichnung Mango. Auch ist eine Mango außen auf der Verpackung abgebildet. Auf der Rückseite sind kleingedruckt die Zutaten zu finden. An erster Stelle stehen Rosinen, Honig, Aprikosenkerne, dann erst Mango getrocknet 12%, etc. Der Mangoanteil ist m. E. viel zu gering, als dass er für die Bezeichnung herhalten kann. Der Riegel müsste Rosinenschnitte heißen! Die Bezeichnung und Aufmachung des Produktes sind irreführend. Zudem liest man nicht immer die Zutatenliste eines Produktes durch, bevor man es kauft. Für eine Bezeichnung als Frucht-Schnitte Mango muss die Hauptzutat m. E. Mango sein.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 16.10.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die gelbe Verpackung der „Frucht-Schnitte Mango“ zeigt eine aufgeschnittene Mango. Die Zutatenliste führt als erste Zutaten Rosinen, Honig und Aprikosenkerne auf, danach 12 Prozent getrocknete Mangos. Es folgen weitere Zutaten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wie sich aus der Zutatenliste ableiten lässt, handelt es sich tatsächlich um eine mit Honig gesüßte Rosinen-Aprikosenkern-Mango-Fruchtschnitte, die außerdem Cashewkerne und Mandeln enthält.

Aus unserer Sicht passt daher die Zusammensetzung nicht zur Aufmachung.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der Allos Hof-Manufaktur GmbH, Bremen

Die Beschwerde ist unberechtigt, da sich der Mengenanteil der Mango aus dem Zutatenverzeichnis unmissverständlich ergibt. Nach ständiger Rechtsprechung gilt, dass vom Verbraucher erwartet wird, dass dieser das Zutatenverzeichnis wahrnimmt. Maßstab unseres Handelns kann nur die geltende Rechtslage sein. Nur diese gewährleistet einen einheitlichen Standard. Daran haben wir uns vorliegend orientiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de