So haben Hersteller reagiert:

Alesto Cashewkerne naturbelassen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Abgepackt statt hergestellt in Deutschland. Cashewkerne wachsen nicht in Deutschland und werden unverarbeitet nicht zu einem in Deutschland „hergestellten“ Produkt
Geändert

Der Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ kann den Eindruck erwecken, es handle sich um in Deutschland erzeugte Rohware oder zumindest ein in Deutschland weiter verarbeitetes Produkt. Die Alesto Cashewkerne wurden in Deutschland weder angebaut noch weiterverarbeitet. Die Werbung entspricht daher unserer Einschätzung nach nicht den Tatsachen. Der Anbieter sollte sie korrigieren. Verbraucherfreundlicher wäre zudem das tatsächliche Ursprungsland der Cashewkerne freiwillig anzugeben.

"Hergestellt in Deutschland" steht auf der Packung, was nun wirklich nicht sein kann.
Verbraucher aus Ganderkesee vom 23.04.2016

Zutaten: Cashewkerne. Etwas weiter unten steht: "Hergestellt in Deutschland". Meine Recherchen ergaben, dass in Deutschland keine Cashew-Kerne angebaut werden! Da es sich um ein naturbelassenes Produkt handelt (Produktname: "Cashewkerne, naturbelassen"), kann diese Angabe nicht stimmen – es folgte ja keine Weiterverarbeitung. Es sollte dort stehen, wo die Nüsse herkommen, wo sie weiterverarbeitet wurden (wenn nicht naturbelassen) und wo sie verpackt wurden.
Verbraucher aus Haltern am See vom 16.01.2016

Darum geht’s:

Die Tüte mit Cashewkernen trägt auf der Rückseite den Hinweis „Hergestellt in Deutschland“. Nach Verkehrsbezeichnung und Zutatenliste sind die Cashewkerne nach der Ernte nicht weiterverarbeitet, z. B. geröstet, gesalzen oder karamellisiert worden.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, unter anderem in Bezug auf Ursprungsland oder Herkunftsort.

Nach der Durchführungsverordnung (VO 543/2011) zur Verordnung für Obst und Gemüse sind Cashewkerne von der verpflichtenden Angabe des Ursprungslandes ausgenommen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollten Anbieter auf Hinweise verzichten, die eine andere Herkunft suggerieren als tatsächlich vorliegt. Die Werbung auf der Verpackung preist gezielt eine Herstellung in Deutschland an und nennt nicht lediglich eine deutsche Adresse, bei der es sich um Hersteller, Verpacker oder Verkäufer handeln könnte. Findet sich die Werbung auf einem Erzeugnis, dessen Herkunft aus Deutschland klimatisch nicht möglich ist, ist es einfach, sie als unzutreffend zu identifizieren. Trotzdem müssen derartige Werbehinweise stimmen. Anderenfalls sollten sie entfallen.

Stellungnahme der Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Neckarsulm

Wir befassen uns bereits seit einiger Zeit mit der Anpassung der Herkunftskennzeichnung auf den Nussverpackungen unserer Qualitätseigenmarke Alesto. In diesem Zuge haben wir die Deklaration der Herkunftsangabe auf der Verpackung in „abgepackt in Deutschland“ geändert.

Ergebnis

Der Hersteller hat mitgeteilt, dass ab Frühjahr 2016 Verpackungen mit geändertem Hinweis zum Abpacken in den Handel kommen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de