So haben Hersteller reagiert:

Wassermaxx Apfel-Rhabarber Getränkesirup

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Vom Markt genommen. Apfel und Rhabarber in Bild und Namen besonders hervorgehoben, doch Traubensaftkonzentrat dominiert den Sirup
Geändert

Durch die optische Darstellung und die Sortenbezeichnung „Apfel-Rhabarber“ ist es nachvollziehbar, dass Verbraucher einen dominanten Anteil an Apfel- und Rhabarbersaftkonzentrat im Sirup erwarten. In der Flasche steckt ein aromatisierter und mit Karottensaftkonzentrat gefärbter Sirup, dessen größter Anteil an Fruchtsaftanteilen aus Traubensaftbesteht.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um einen aromatisierten Getränkesirup handelt und welche Fruchtarten enthalten sind.

Produkt nennt sich Apfel-Rhabarber Getränkesirup. Die Inhaltsangabe laut Produktinfo nennt 2 % Apfel, 3,1 % Traube und 0,2 % Rhabarber. Die Trauben sind nicht auf dem Produktbild. Das Produkt müsste Traube, Apfel, Rhabarber heißen.
Herr T. aus Berlin vom 05.04.2014

Darum geht’s:

Die Sirupflasche trägt auf der Frontseite ein Bild mit spritzendem Wasser, in das ein Apfel und mehrere Rhabarberstückchen fallen. Die Sorte ist als „Apfel-Rhabarber“ bezeichnet. Nur auf der Rückseite kann der Kunde aus der Zutatenliste entnehmen, dass Trauben den größten Teil des verwendeten Fruchtsaftkonzentrates stellen. Dort ist auch ersichtlich, dass neben weiteren Zutaten natürliches Aroma und färbendes Konzentrat aus Karotten im Getränk stecken.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter sollte in der Sortenangabe alle wesentlich eingesetzten Fruchtarten nennen und gegebenenfalls abbilden. Außerdem wäre, unabhängig von der Art der Aromatisierung, der gut lesbare Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Hauptsichtseite wünschenswert.

Stellungnahme der SodaStream GmbH, Limburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 22.05.2014 liegt kein Antwortschreiben des Anbieters vor.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt vom Markt genommen wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de