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Mehr Ärger über falsche Gesundheitsversprechen

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Mehr Ärger über falsche Gesundheitsversprechen

Wenn eine Zwiebelmettwurst keine Zwiebeln enthält oder ein Pflanzenpulver angeblich vor schwerer Grippe schützen soll, es aber nicht tut, sind die Menschen enttäuscht. Seit zwölf Jahren können Verbraucher:innen auf Lebensmittelklarheit Fragen zur Kennzeichnung stellen oder Produkte melden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht sehen. Die meisten Beschwerden gehen zu unklaren oder widersprüchlichen Angaben auf Lebensmitteln ein. Häufig gemeldet werden auch Produkte, die Zutaten anpreisen, welche kaum enthalten sind oder die mit überzogenen Gesundheitsversprechen werben.  

Safransoße ohne Safran und Zwiebelmettwurst ohne Zwiebeln

Seit dem Start des Portals sind Tausende Beschwerden auf Lebensmittelklarheit.de eingegangen – jede Woche kommen etwa zehn hinzu. Ein häufiges Ärgernis sind Produkte, deren Etiketten Zutaten anpreisen, die tatsächlich nicht enthalten sind: Beispiele hierfür sind eine Safransoße ohne Safran, eine Zwiebelmettwurst ohne Zwiebeln oder ein „Salted Caramel“-Riegel ohne Karamell. Ist die Beschwerde nachvollziehbar, wird die Herstellerfirma um Stellungnahme gebeten und das Produkt mit der Beschwerde, einer Einschätzung von Lebensmittelklarheit sowie der Stellungnahme des Unternehmens im Portal veröffentlicht.  

Stetig zugenommen haben in den letzten Jahren die Beschwerden zu unseriösen Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln. Insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wie Vitaminpillen oder Pflanzenpulver werden immer wieder mit überzogenen und zum Teil rechtlich nicht zulässigen Gesundheitsangaben beworben. Zum Beispiel erweckte die Werbung für ein Pflanzenpulver den Eindruck, das Produkt könne gegen Krankheiten wie schwere Grippe schützen – ohne dafür einen wissenschaftlichen Nachweis zu erbringen. 

Lebensmittelklarheit zeigt Wirkung

Ein Großteil der Fälle wird im Portal dargestellt, ohne dass rechtliche Schritte erfolgen, da sie den rechtlichen Graubereich betreffen. Doch auch das zeigt Wirkung: Rund ein Drittel der Herstellerfirmen ändert nach der Darstellung auf Lebensmittelklarheit die Kennzeichnung oder Werbung freiwillig. In Fällen mit besonders hohem Täuschungspotenzial leiten der Verbraucherzentrale Bundesverband oder die Verbraucherzentralen weitere rechtliche Schritte ein. In den letzten vier Jahren wurden 109 Unternehmen aufgrund von Beschwerden bei Lebensmittelklarheit abgemahnt. Mehr als zwei Drittel der Verfahren wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Anbieterfirmen verpflichten sich in diesem Fall, die Produkte nicht mehr in der kritisierten Form zu kennzeichnen oder zu bewerben.  

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband: Ärger über Safransoße ohne Safran und Immun-Pulver mit falschen Versprechen

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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