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Erfolgreich abgemahnt: Anbieter von Sportgetränk entfernt Werbung mit Kalzium und Magnesium

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Erfolgreich abgemahnt: Anbieter von Sportgetränk entfernt Werbung mit Kalzium und Magnesium

Ein Sportgetränk als Quelle für Magnesium und Kalzium zu bewerben, ohne die Mengen der Nährstoffe zu nennen – das geht nicht. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) verstieß die Werbung im Online-Shop der Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH gegen die Health-Claims-Verordnung. Der Verband mahnte den Anbieter ab – mit Erfolg: Die Firma hat den kritisierten Slogan aus seinem Online-Shop entfernt. 

Mengen der beworbenen Mineralstoffe blieben unklar

Quelle
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

In der Abmahnung ging es um die Produktbeschreibung für das Getränk „Ensinger Sport Maracuja“. Das Erfrischungsgetränk besteht im Wesentlichen aus natürlichem Mineralwasser, Mehrfrucht- und Maracujasaft sowie Kohlensäure. Im Online-Shop der Firma Ensinger hieß es „Der tropisch-fruchtige Geschmack von Maracuja kombiniert mit wertvollen Mineralstoffen Magnesium und Calcium aus dem Ensinger SPORT Mineralwasser“. 

Wie vorgeschrieben stellte der Shop auch das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwerttabelle zur Verfügung. Doch ausgerechnet die Mengen der beworbenen Mineralstoffe Magnesium und Kalzium waren dort nicht aufgeführt. 

Sportgetränk muss Vorgaben der HCVO erfüllen

Erfrischungsgetränke müssen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (HCVO) erfüllen. Der Verordnung zufolge ist die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Mineralstoffquelle, nur zulässig, wenn das Produkt eine festgelegte Mindestmenge („signifikante Menge“) des Mineralstoffs enthält. Für Kalzium sind dies mindestens 60 Milligramm pro 100 Milliliter, für Magnesium mindestens 28 Milligramm pro 100 Milliliter. Außerdem müssen die Mengen der beworbenen Stoffe in der Nährwerttabelle aufgeführt werden. 

Zwar waren die Mengen an Kalzium und Magnesium nicht angegeben. Der vzbv konnte die ungefähren Mengen der Stoffe aber berechnen, da das Getränk zu großen Teilen aus Ensinger Mineralwasser besteht – hierfür legt das Unternehmen die Mineralstoffgehalte offen.

Nach Berechnungen des vzbv enthält das Erfrischungsgetränk rund 37 Milligramm Kalzium und nur knapp 9 Milligramm Magnesium pro 100 Milliliter. Damit seien die erforderlichen Mindestmengen an Kalzium und Magnesium für die Werbung als Kalzium- oder Magnesiumquelle nicht enthalten, so der vzbv. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah somit gleich zwei Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung: Zum einen gebe das Unternehmen die Mineralstoffmengen für das Erfrischungsgetränk nicht an. Zum anderen seien die erforderlichen Mindestmengen an Magnesium und Kalzium gar nicht enthalten.

Andere Vorgaben für Mineralwasser als für andere Lebensmittel

Keine Rolle spielte aus Sicht des vzbv die Tatsache, dass das Ensinger Mineralwasser selbst durchaus als „kalziumhaltig“ und „magnesiumhaltig“ bezeichnet werden darf, obwohl es nur rund 53 Milligramm Kalzium und 12 Milligramm Magnesium pro 100 Milliliter enthält. Denn für Mineralwasser gelten für diese Angaben zu Mineralstoffen andere Vorgaben als für andere Getränke und Lebensmittel.

Das Ensinger Mineralwasser erfülle durchaus die Voraussetzungen für die Angaben „kalziumhaltig“ und „magnesiumhaltig“. Das Erfrischungsgetränk „Ensinger Sport Maracuja“ müsse aber die (höheren) Vorgaben der HCVO erfüllen.

Die Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH hat die Unterlassungserklärung Ende Januar unterschrieben und die kritisierte Werbung mit Magnesium und Calcium für das Sportgetränk in seinem Online-Shop entfernt. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
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