Lexikon

Firmenanschrift

Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers gehören bei vorverpackten Lebensmitteln zur Pflichtkennzeichnung. Bei Beschwerden und Fragen können Sie sich an die hier genannte Firma wenden. Bei der angegebenen Adresse muss gewährleistet sein, dass die Post ankommt, auch wenn Straße und Hausnummer nicht genannt werden. Die alleinige Angabe einer Internetadresse ist nicht ausreichend.

Verantwortlich im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist der Unternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird. Hat dieser Unternehmer seinen Sitz in einem Nicht-EU-Land, ist der Importeur, der das Lebensmittel in die EU einführt, verantwortlich.

Weitere Informationen zum Thema Firmenanschrift finden Sie hier:
https://www.lebensmittelklarheit.de/forderungen/alle-wollen-den-hersteller-wissen