Süßer Geschmack aus der Stevia-Pflanze
Stevia ist eine Pflanze aus Süd-Amerika.
Sie schmeckt süß.
Die getrockneten Blätter sind mindestens 30 mal süßer als Zucker.
In der Europäischen Union gehört Stevia zu den neuartigen Lebensmitteln.
Neuartige Lebenmittel müssen erst erlaubt werden.
Erst dann dürfen sie verkauft werden.
Für Stevia gibt es noch keine Erlaubnis.
Nur in Tees oder in Nahrungs-Ergänzungs-Mitteln ist Stevia erlaubt.
Auch ein Inhalts-Stoff der Stevia-Pflanze ist schon zugelassen.
Der Inhalts-Stoff heißt Steviol-Glycosid.
Er wird chemisch aus den Blättern der Stevia-Pflanze hergestellt.
Steviol-Glycosid ist als Süßungs-Mittel zugelassen.
Steviol-Glycosid hat eine E-Nummer.
E-Nummer bezeichnen Zusatz-Stoffe.
Die E-Nummer für Steviol-Glycosid lautet E960.
Steviol-Glycosid ist mindestens 200 mal süßer als normaler Zucker.
Aber es hat keine Kalorien.
Es ist nur für bestimmte Produkt-Gruppen zugelassen.
Zum Beispiel:
- für Limonaden
- für Schokoladen
- für Marmeladen
Außerdem gibt es Steviol-Glycosid in Tafel-Süßen.
Tafel-Süßen sind Pulver.
Oder kleine Tabletten.
Man kann Tafel-Süßen wie Zucker in den Kaffee geben.
Für Steviol-Glycosid gibt es festgelegte Höchst-Mengen.
Für Bio-Lebensmittel ist Steviol-Glycosid nicht zugelassen.
Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu
Hersteller werben oft mit Bildern von grünen Stevia-Blättern.
Sie wollen damit einen natürlichen Eindruck vermitteln.
Aber Steviol-Glycosid ist ein stark verarbeitetes Süßungsmittel.
Lebensmittel mit Steviol-Glycosid sind nicht natürlich.
Steviol-Glycosid ist ein ganz gewöhnliches Süßungsmittel.
Hersteller sollten nicht schreiben, dass das Lebensmittel natürlich ist.
Sie sollen auch keine grünen Blätter abbilden.
Tafel-Süßen enthalten oft nur wenig Steviol-Glycosid.
Hersteller sollen auf die Vorder-Seite schreiben:
- den Anteil von Steviol-Glycosid
- den Anteil von den anderen Süßungsmitteln
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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