Leichte Sprache

Süßer Geschmack aus der Stevia-Pflanze

Teasertitel
Süßer Geschmack aus der Stevia-Pflanze

Stevia ist eine Pflanze aus Süd-Amerika.

Sie schmeckt süß. 

Die getrockneten Blätter sind mindestens 30 mal süßer als Zucker.

 

In der Europäischen Union gehört Stevia zu den neuartigen Lebensmitteln.

Neuartige Lebenmittel müssen erst erlaubt werden. 

Erst dann dürfen sie verkauft werden.

Für Stevia gibt es noch keine Erlaubnis.

 

Nur in Tees oder in Nahrungs-Ergänzungs-Mitteln ist Stevia erlaubt.

 

Auch ein Inhalts-Stoff der Stevia-Pflanze ist schon zugelassen.

Der Inhalts-Stoff heißt Steviol-Glycosid.

Er wird chemisch aus den Blättern der Stevia-Pflanze hergestellt.

Steviol-Glycosid ist als Süßungs-Mittel zugelassen.

Steviol-Glycosid hat eine E-Nummer.

E-Nummer bezeichnen Zusatz-Stoffe.

Die E-Nummer für Steviol-Glycosid lautet E960.

 

Steviol-Glycosid ist mindestens 200 mal süßer als normaler Zucker.

Aber es hat keine Kalorien. 

Es ist nur für bestimmte Produkt-Gruppen zugelassen.

Zum Beispiel:

  • für Limonaden
  • für Schokoladen
  • für Marmeladen

Außerdem gibt es Steviol-Glycosid in Tafel-Süßen.

Tafel-Süßen sind Pulver.

Oder kleine Tabletten.

Man kann Tafel-Süßen wie Zucker in den Kaffee geben.

 

Für Steviol-Glycosid gibt es festgelegte Höchst-Mengen.

Für Bio-Lebensmittel ist Steviol-Glycosid nicht zugelassen.

 

 

Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu

Hersteller werben oft mit Bildern von grünen Stevia-Blättern.

Sie wollen damit einen natürlichen Eindruck vermitteln.

 

Aber Steviol-Glycosid ist ein stark verarbeitetes Süßungsmittel.

Lebensmittel mit Steviol-Glycosid sind nicht natürlich.

Steviol-Glycosid ist ein ganz gewöhnliches Süßungsmittel.

Hersteller sollten nicht schreiben, dass das Lebensmittel natürlich ist. 

Sie sollen auch keine grünen Blätter abbilden.

 

Tafel-Süßen enthalten oft nur wenig Steviol-Glycosid.

Hersteller sollen auf die Vorder-Seite schreiben:

  • den Anteil von Steviol-Glycosid
  • den Anteil von den anderen Süßungsmitteln

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (2 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.