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Leit-Sätze für Lebensmittel

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Leit-Sätze für Lebensmittel

Viele Verbraucher fragen sich:

  • Was ist in Fleisch-Wurst?
  • Was ist in einem Weizen-Misch-Brot?
  • Was ist eine Frucht-Eis-Krem?


Antworten auf diese Fragen stehen im Deutschen Lebensmittel-Buch.

Dort gibt es Leit-Sätze.

 

Für viele Lebensmittel gibt es keine Gesetze.

Dafür stehen in den Leit-Sätzen Regeln zu diesen Lebensmitteln. 

 

In den Leit-Sätzen stehen Informationen über die Lebensmittel:

  • wie das Lebensmittel hergestellt wird
  • wie das Lebensmittel sein soll
  • sonstige Eigenschaften

Beispiele

In den Leit-Sätzen steht …

  • welche Roh-Stoffe benutzt werden
  • wie viel von den einzelnen Zutaten drin ist
  • wie viel Wasser höchstens drin sein darf
  • wie das Lebensmittel hergestellt wird


Beschreibungen

In den Leit-Sätzen steht zum Beispiel:

  • wie viel Weizen-Mehl in einem Weizen-Misch-Brot sein soll
  • wie viele Stämme und Blätter in tiefgekühltem Broccoli sein dürfen
  • wie viel Geflügel-Fleisch im Geflügel-Salat sein soll,
  • wenn es ein Fein-Kost-Salat ist
  • wie viel mageres Fleisch in der Salami sein soll

 


Es gibt für 23 Lebensmittel-Gruppen Leit-Sätze.

Zum Beispiel:

  • für Brot
  • für Gebäck
  • für Fleisch
  • für Weine

Wichtig:

In den Leit-Sätzen steht, wie Lebensmittel normalerweise sein sollen.

In den Leit-Sätzen steht nicht, was für Kunden das Beste ist.


Schutz vor Täuschung

Die Leit-Sätze sollen Verbraucher vor Täuschung schützen.

Denn in den Leit-Sätzen steht, was man von einem bestimmten Lebensmittel erwarten kann.

 

Aber Hersteller können ihre Lebensmittel auch anders herstellen.

So dass die Lebensmittel ein wenig anders sind als in den Leit-Sätzen beschrieben.

In diesem Fall müssen die Hersteller das auf die Verpackung schreiben.

 

 

Leit-Sätze sind keine Gesetze

Fach-Leute haben die Leit-Sätze geschrieben.

Die Fach-Leute sind aus verschiedenen Bereichen:

  • aus der Wissenschaft
  • aus der Lebensmittel-Überwachung
  • von Verbraucher-Organisationen,
    wie zum Beispiel die Verbraucher-Zentrale 
  • aus der Lebensmittel-Wirtschaft

 

Sie haben die Leit-Sätze für Fach-Leute geschrieben:

  • für Fach-Leute aus der Herstellung
  • für Fach-Leute aus dem Handel
  • für Fach-Leute aus der Lebens-Mittel-Überwachung

 

Sie können mitmachen!

Manchmal bekommen die Fach-Leute Anträge.

In den Anträgen steht, dass ein Leit-Satz geändert werden soll.

 

Auch Kunden können einen Antrag stellen.

 

Wie geht das?

Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an das Sekretariat von der Deutschen Lebensmittel-Buch-Kommission.

 

Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu

Die Leit-Sätze gibt es seit vielen Jahren.

Die Fach-Leute verändern die Leit-Sätze immer wieder.

 

Aber es gibt viele Leit-Sätze, die neu geschrieben werden müssen.

Kunden verstehen viele Bezeichnungen nicht.

 

Zum Beispiel:

  • Der bayerische Leber-Käse enthält keine Leber.
  • Ein Früchte-Tee enthält nicht die Früchte, die auf der Verpackung sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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