News

Kennzeichnungsmängel: Everydays ändert Informationen zu Proteintabletten

Teasertitel
Kennzeichnungsmängel: Everydays ändert Informationen zu Proteintabletten

Mit übertriebenen Versprechungen hatte die Everydays UG auf dem Beipackzettel ihre Proteinpresslinge „Smart Protein“ beworben – unter anderem mit den Aussagen „Hilft bei der Fettverbrennung“ und „Stärkt das Immunsystem und schützt so vor Infektionskrankheiten“. Zudem entsprachen die Angaben zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge nicht den rechtlichen Vorgaben. Nach der Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat der Anbieter eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesichert, die Angaben auf der Verpackung und im Beipackzettel zum 1. Mai zu ändern. Anlass für die Abmahnung war eine Verbraucherbeschwerde bei Lebensmittelklarheit. 

Übertriebene Gesundheitsversprechen und fehlerhafte Angaben

Das Produkt enthält als Wirkstoffe laut Zutatenliste ausschließlich isolierte Aminosäuren. Dies sind Bausteine für Proteine. Für Proteine sind laut Health-Claims-Verordnung aber nur drei Gesundheitsaussagen zugelassen: „Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei“, „Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei“ sowie „Proteine tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei“. Der Anbieter hatte auf dem Beipackzettel allerdings mit einer Fülle von Gesundheitsaussagen geworben, die weit über die zugelassenen Claims hinausgingen. So warb der Anbieter unter anderem mit Aussagen wie „erhöht die Leistungsfähigkeit“ oder „stärkt das Immunsystem und schützt so vor Infektionskrankheiten“.

Neben den unzulässigen Gesundheitsaussagen hatte der vzbv weitere Kennzeichnungsfehler bemängelt, darunter eine fehlende Bezeichnung sowie fehlerhafte Angaben zur empfohlenen Verzehrmenge. So hatte der Anbieter angegeben, eine tägliche Verzehrmenge von zehn Presslingen pro Tag decke den Tagesbedarf an Eiweiß. Tatsächlich entspricht die Eiweißmenge von zehn Presslingen aber nur 10,4 Gramm, die Referenzmenge für die tägliche Zufuhr an Eiweiß beträgt hingegen 50 Gramm. Zudem fehlten die vorgeschriebenen Warnhinweise, dass die tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf und dass das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden muss.  

Der Anbieter hat inzwischen eine Unterlassungserklärung unterschrieben und zugesichert, einen Großteil der kritisierten Aussagen in der Packungsbeilage sowie auf der Verpackung ab dem 1. Mai zu ändern. Bezüglich der meisten Gesundheitsaussagen hatte das Unternehmen bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten abgegeben.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Dajana
17.08.2023 - 22:38

SmartProtein everydays wirbt mit 1 Pressling entspricht 7g Eiweiß was definitiv nicht stimmt und streitet ab das dies falsch ist.ich finde das ist irreführende Werbung die nicht stimmt und völlig überteuert damit ihren Preis begründet das sie besser wären als EAA präparate was aber falsch ist.Finde es einfach unmöglich sowas zu behaupten

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.