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Erlaubt: Schokoladenpudding und Schokoladeneiscreme ohne Schokolade

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Schokoladenpudding und Schokoladeneiscreme ohne Schokolade
Erlaubt

Eine Vorschrift erlaubt diese Kennzeichnung. Lebensmittelklarheit fordert eine Änderung.

Auf einem Becher mit Eis oder Pudding steht „Schokolade“, obwohl keine Schokolade in den Desserts steckt: Stattdessen führt die Zutatenliste Kakaopulver auf. Nach den Leitsätzen sind Bezeichnungen wie „Schokoladeneiscreme“ oder „Schokoladenpudding“ zulässig, wenn statt Schokolade lediglich Kakaopulver verwendet wird. 

Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Auch aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte auf den ersten Blick deutlich werden, ob ein „Schokoladen“-Dessert Schokolade oder Kakaopulver enthält.

Typische Beispiele

Schokoladeneiscreme und Schokoladenpudding mit Kakaopulver statt Schokolade

Auf den Bechern mit Eiscreme und Pudding steht jeweils „Schokolade“. Laut Zutatenverzeichnis enthalten die Produkte aber keine Schokolade, lediglich fettarmes Kakaopulver.

So lauten die Beschwerden:

Beschwerde zu „Eiscreme Schokolade“
Die Eiscreme Schokolade mit Schlagsahne enthält entgegen dem Titel keine Schokolade, sondern nur 4% fettarmes Kakaopulver.
Wenn nur „Typ“ oder „Geschmacksrichtung“ Schoko darauf stehen würde, wäre das ja kein Problem.
Aber durch die fehlende Schokolade fühle ich mich getäuscht.
Verbraucher aus Mannheim vom 28.06.2026

Beschwerde zu „Puddingpulver Schokolade“
Das Produkt ist schauseitig benannt als "Feiner Pudding Schokolade". Meines Wissens muss ein Produkt, auf dem das Wort "Schokolade" verkommt, auch tatsächlich Schokolade enthalten.
Das Pulver besteht nur aus 2 Zutaten (Stärke, 21 % fettarmes Kakaopulver), Schokolade ist NICHT enthalten. Soweit es ich verstanden habe, dürfte das Produkt damit nur mit Begriffen wie "Choco", "Schoko", "Typ Schokolade" oder ähnlich benannt sein. Es gibt Puddingvarianten anderer Hersteller, die tatsächlich Schokolade enthalten - aber auch wesentlich teurer sind. Ich empfinde die Benennung daher als Täuschung.
Verbraucher aus Berlin vom 14.08.2021

Beschwerde zu „Pudding Schokolade“
Das Produkt wird mit "Dessert Schokolade" beworben und enthält überhaupt keine Schokolade. Lediglich 2 Prozent Kakao sind enthalten. Das hat mit Schokoladen-Dessert überhaupt nichts zu tun. Enthalten ist noch Aroma, was wahrscheinlich für den Geschmack sorgt. 
Verbraucher aus Bergisch-Gladbach vom 21.06.2018 

Das ist geregelt

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

Nach den Leitsätzen für Speiseeis muss ein Eismix für „Schokoladeneis“ Kakaopulver, Kakaobutter, Kakaomasse und/oder Schokolade enthalten.

Die Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse fordern bei Bezeichnungen wie „Schokoladendessert“ oder „Schokoladenpudding“ dass mindestens ein Prozent Kakaopulver oder eine entsprechende Menge anderer Kakaoerzeugnisse enthalten sind. 

Für diese Leitsätze gilt: Wird die Verwendung von Schokolade zusätzlich beworben oder Schokolade abgebildet, sollte Schokolade eingesetzt werden.

Leitsätze sind rechtlich nicht bindend.

Die Bezeichnungen „Kakaopulver“, „Schokoladenpulver“ und „Schokolade“ sind in der Kakaoverordnung geregelt. Kakaopulver besteht ausschließlich aus den verarbeiteten Kakaobohnen, wobei fettarmes Kakaopulver am wenigsten Kakaobutter enthält. Schokoladenpulver besteht aus einer Mischung von Kakaopulver und Zuckerarten.
Schokolade unterscheidet sich davon durch einen höheren Anteil an Kakaobutter, der für die Eigenschaften der Schokolade entscheidend ist.  
 

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es nachvollziehbar, wenn Verbraucher:innen Schokolade als Zutat in einem „Schokoladeneis“ oder einem „Schokoladenpudding“ erwarten. Da fettarmes Kakaopulver lediglich ein Bestandteil von Schokolade ist – die für Schokolade charakteristische Kakaobutter ist stark reduziert –, reicht unserer Ansicht nach fettarmes Kakaopulver für ein „Schokoladeneis“ und einen „Schokoladenpudding“ nicht aus.

Fazit:

Anhand der Bezeichnung sollte deutlich werden, ob ein Dessert oder Eis Schokolade oder Kakao enthält: „Schokoladeneis“ und „Schokoladenpudding“ sollte  Schokolade enthalten. Ein Produkt auf Basis von Kakaopulver könnte beispielsweise als „Typ Schokolade“ oder „mit Schokoladengeschmack“ bezeichnet werden. Die Leitsätze sollten diese Unterscheidung beschreiben.

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Landwirtschaft; Ernährung und Heimat (BMLEH) über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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