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Unterschied zwischen Kaffee und Kaffee-Extrakt

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Unterschied zwischen Kaffee und Kaffee-Extrakt

Frage 

Bei Milchmischgetränken mit Kaffee (Latte Espresso, Latte Macchiato, Eiskaffee usw.) fällt mir auf, dass der Kaffeeanteil in den Zutatenlisten unterschiedlich angegeben ist. Mal ist zum Beispiel von "15% Kaffee" die Rede, mal von "1% Kaffeeextrakt" und manchmal von "Kaffee (Instantkaffee und Wasser)". Sind in dem Bereich die Begrifflichkeiten genau definiert? Kann ich davon ausgehen, dass bei der erstgenannten Angabe kein Instantkaffee und kein Kaffeeextrakt verwendet wurden?

Antwort 

Ja, die Begriffe „Kaffee”, „Kaffee-Extrakt” und „Instant-Kaffee” sind in der Kaffee-Verordnung definiert und müssen so verwendet werden. Der Begriff „Kaffee“ sollte aus Sicht von Lebensmittelklarheit zur Unterscheidung in Zutatenlisten nur für gerösteten Rohkaffee verwendet werden und nicht für den bereits mit Wasser aufgebrühten Aufguss.

Laut der Verordnung ist „Kaffee” gerösteter Rohkaffee aus dem Samen der Pflanzengattung „Coffea”. Der Wassergehalt darf höchstens 50 Gramm pro Kilogramm betragen. Bei einem Kaffee-Anteil von 15 Prozent in einem Milchmischgetränk kann es sich aber nicht um trockenen Rohkaffee handeln, sondern um einen mit Wasser aufgebrühten Kaffeeaufguss. 

„Kaffee-Extrakt” oder „Instant-Kaffee” sind konzentrierte Kaffeeerzeugnisse und werden der Verordnung zufolge durch Extraktion von geröstetem Kaffee gewonnen. “Kaffee-Extrakt” und “Instant-Kaffee müssen mindestens 950 Gramm Kaffee-Extrakt-Trockenmasse pro Kilogramm enthalten. 

Bei Milchmischgetränken werden für den Kaffeeanteil vermutlich häufig mit Wasser hergestellte Erzeugnisse verwendet, entweder direkt aus gemahlenen Kaffeebohnen oder aus Kaffeeextrakt/ Instantkaffee. Verwendet das Unternehmen dazu Instantkaffee, handelt es sich um eine zusammengesetzte Zutat und es gibt zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung: Entweder listet der Anbieter die Zutaten Wasser und Instantkaffee getrennt in der Zutatenliste auf (zum Beispiel: Wasser, Milch, Zucker, 1 % Instantkaffee) oder er nennt die zusammengesetzte Zutat als solche. In diesem Fall müssen die enthaltenen Zutaten in Klammern folgen, beispielsweise „Kaffeeaufguss (Wasser, 1% Instantkaffee)“. 

Schwieriger ist die Kennzeichnung bei aufgebrühtem Kaffee aus Bohnenkaffee. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte auch hier erkennbar sein, dass es sich um einen Kaffeeaufguss handelt, beispielsweise „15 % Kaffeeaufguss (Wasser, Kaffee)“. Diese Mengenangaben sind mit den Mengenanteilen von Instantkaffee aber nicht vergleichbar. Bei Kaffeeaufguss kann sich die Mengenangabe nur auf den Aufguss, nicht auf den verwendeten Röstkaffee beziehen kann, da dieser größtenteils nicht im Endprodukt zu finden ist, sondern als Kaffeesatz wieder entfernt wurde.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Barbara Pfletschinger
10.04.2024 - 10:05

Ist Kaffeextrakt das Granulat von Nescafe ?

Redaktion Lebensmittelklarheit
11.04.2024 - 09:11

Um was für ein Produkt es sich handelt, erkennen Sie an der Bezeichnung, die meist im Kleingedruckten auf der Seite oder Rückseite der Verpackung steht: Dort muss das Produkt genau benannt oder beschrieben werden. Ist es dort als "Löslicher Kaffee", "(Löslicher) Kaffee-Extrakt" oder "Instant-Kaffee" bezeichnet, so handelt es sich um Kaffee-Extrakt, der mindestens 950 Gramm Kaffee-Extrakt-Trockenmasse enthalten muss.    

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