Teigrollen mit Käsefüllung sind als vegan gekennzeichnet
Frage
Ich hatte kürzlich Teigrollen mit Käsefüllung gemeldet, die als „vegan“ gekennzeichnet sind. Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. Bei Ihnen auf der Seite habe ich dann gelesen, dass der Begriff „vegan“ gesetzlich nicht definiert ist. Damit habe ich gerechnet.
Dies bedeutet ja, dass Hersteller nicht gegen ein Gesetz verstoßen, wenn sie ein Lebensmittel als vegan kennzeichnen, obwohl es nicht vegan ist. Ist es richtig, dass sie damit auch rechtlich nicht gezwungen werden können, die Kennzeichnung zu ändern?
Verbraucher aus Darmstadt vom 25.09.2025
Antwort
Es ist richtig, dass der Begriff „vegan“ gesetzlich nicht definiert ist. Es gilt aber das Verbot der Täuschung. Teigtaschen mit Käsefüllung sind nicht vegan. Die Angabe „vegan“ ist also falsch oder zumindest widersprüchlich. Solche offensichtlichen falschen Angaben können Sie auch der Lebensmittelüberwachung melden.
Auch wenn der Begriff „vegan“ gesetzlich nicht definiert ist: Er wird allgemein verstanden als „frei von tierischen Zutaten“. Die Angabe auf Lebensmitteln muss stimmen.
Die allgemeine Verkehrsauffassung der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ ist auch in den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel beschrieben. Den Leitsätzen zufolge werden in veganen Lebensmitteln keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe von Tieren verwendet. Das gilt auch für Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme.
Käse ist keine vegane Zutat. Die Angabe „vegan“ auf den Teigtaschen ist daher falsch. Der Anbieter muss sie entfernen. Solche offensichtlichen Fehler bei der Kennzeichnung können Sie auch der örtlichen Lebensmittelüberwachung melden.
In weniger klaren Fällen müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden, ob die Kennzeichnung insgesamt täuschend ist.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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