Bezeichnungsschutz für Fleisch: Aus für das Veggie-Steak
Darf ein veganes oder vegetarisches Produkt „Veggie-Steak“, „Veganes Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ heißen? Darüber wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert. Das EU-Parlament und der Rat der EU haben im Juli eine neue Verordnung verabschiedet. Sie stellt klar, welche Bezeichnungen ausschließlich für Fleischprodukte erlaubt sind. Ab dem Jahr 2029 ist damit beispielsweise Schluss mit dem „Veganen Steak“. Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Veganes Schnitzel“ bleiben dagegen erlaubt.
Die neue EU-Verordnung tritt am 18. August 2026 in Kraft. Sie ändert die Gemeinsame Marktorganisationsverordnung (EU-VO 1308/2013), die die Vermarktung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse regelt. Der Bezeichnungsschutz gilt erst drei Jahre später, also ab dem 19. August 2029.
Ab diesem Datum darf die Bezeichnung „Fleisch“ nur noch für „genießbare Teile von Nutztieren“ verwendet werden. Daneben werden weitere 31 Begriffe geschützt. Darunter finden sich insbesondere Bezeichnungen konkreter Tiere wie „Rindfleisch“, „Kalbfleisch“, „Schweinefleisch“ und „Hühnchenfleisch“.
Fleischersatz darf nicht mehr „Filet“, „Steak“ oder „Kotelett“ heißen
Auch die Bezeichnungen „Filet“, „Steak“ und „Kotelett“ sind dann geschützt, ebenso „Roastbeef“, „Flügel“, „Speck“ und „Eisbein“. Die Verordnung legt fest, dass die geschützten Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte nicht zulässig sind. Auch für Lebensmittel aus Zell- und Gewebekulturen dürfen sie nicht verwendet werden. Allerdings sind Lebensmittel aus tierischen Zellkulturen – auch „In-Vitro-Fleisch“ oder Laborfleisch genannt – in der EU bislang nicht zugelassen.
Nicht geschützt bleiben hingegen Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Burger“, „Wurst“ oder „Hack“. Diese Begriffe bleiben weiterhin für vegane und vegetarische Ersatzprodukte erlaubt.
Strenger Bezeichnungsschutz galt bisher nur für Milchprodukte
Bisher waren in der EU-Verordnung 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisationsverordnung) unter anderem Bezeichnungen für Milchprodukte wie Butter, Käse oder Joghurt explizit geschützt. Vegane Ersatzprodukte dürfen daher beispielsweise nicht „Sojajoghurt“ oder „Vegane Butter“ heißen. Einen vergleichbaren Schutz für Fleischerzeugnisse gab es bislang nicht.
Zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln, die Fleischerzeugnissen ähneln sollen, gelten in Deutschland bislang vor allem die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel“ der Deutschen Lebensmittelbuchkommission als Maßstab: Sie geben eine Richtung vor und beschreiben übliche Kennzeichnungen, sind aber nicht rechtsverbindlich.
Den Leitsätzen zufolge sind derzeit Bezeichnungen wie „Veggie-Steak auf Soja-Basis“ oder „Veganes Filet aus Erbsenprotein“ akzeptabel, wenn das Produkt dem fleischhaltigen Original in Aussehen, Textur und Mundgefühl weitgehend ähnelt. Der neuen Regelung zufolge dürfen solche Bezeichnungen ab 2029 aber nicht mehr für vegetarische und vegane Produkte verwendet werden.
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