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Stimmen die Angaben zum Zuckergehalt einer Konfitüre?

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Stimmen die Angaben zum Zuckergehalt einer Konfitüre?

Frage 

Eine „Himbeer-Konfitüre extra“ wirbt mit „39 Prozent weniger Zucker“. Auf dem Etikett stehen aber 30 Gramm Zucker pro 100 Gramm. Hat eine „Konfitüre extra“ nicht einen höheren Zuckergehalt? Können diese Angaben stimmen?

Verbraucher aus Suhl vom 21.07.2026

Antwort

Ja, die Angaben können stimmen. Denn auch eine „Konfitüre extra“ darf zuckerreduziert sein. Übliche Konfitüren extra enthalten etwa 45 bis 55 Gramm Zucker pro 100 Gramm. Wird der Zuckergehalt beispielsweise um 39 Prozent reduziert, kann er auf rund 30 Gramm pro 100 Gramm sinken. 

Die Vorgaben für „Konfitüre“ und „Konfitüre extra“ sind in der Konfitürenverordnung festgelegt. Danach muss eine „Konfitüre extra“ aus mindestens 50 Gramm Früchten pro 100 Gramm Konfitüre hergestellt werden. Für bestimmte Früchte wie Johannisbeeren, Hagebutten oder Quitten gelten Ausnahmen, sodass der Fruchtanteil geringer sein darf.

Zudem schreibt die Verordnung einen Mindestgehalt an löslicher Trockenmasse vor. Dieser muss mindestens 55 Prozent betragen. Die lösliche Trockenmasse umfasst alle in Wasser löslichen Bestandteile, darunter Zucker, aber auch Fruchtsäuren und Pektin. Der Wert entspricht daher nicht genau dem Zuckergehalt, gibt aber einen groben Anhaltspunkt.

Der Zuckergehalt in der Nährwerttabelle wird auf andere Weise ermittelt, zum Beispiel anhand der durchschnittlichen Nährstoffgehalte der verwendeten Zutaten. Deshalb können sich die Angaben zum Zuckergehalt von dem vorgeschriebenen Mindestgehalt an löslicher Trockenmasse unterscheiden. Handelsübliche Konfitüren extra enthalten laut Nährwerttabellen meist etwa 45 bis 55 Gramm Zucker pro 100 Gramm.

Die gesetzlichen Vorgaben sollen eine gleichbleibende Produktqualität sicherstellen. Der vorgeschriebene Mindestgehalt an löslicher Trockenmasse trägt unter anderem zur Haltbarkeit bei. Brotaufstriche mit weniger Trockenmasse und Zucker verderben in der Regel schneller.

Zuckerreduzierte Konfitüre darf nicht nur, sondern muss weniger Zucker enthalten. Laut Health-Claims-Verordnung muss der Zuckergehalt gegenüber anderen Konfitüren um mindestens 30 Prozent niedriger liegen. Bei einem durchschnittlichen Ausgangswert von 50 Gramm Zucker pro 100 Gramm dürfte eine Konfitüre mit 30 Prozent weniger Zucker noch 35 Gramm enthalten. Bei einer Reduzierung um 39 Prozent sind es rund 30,5 Gramm. Der auf dem von Ihnen genannte Wert von 30 Gramm auf dem Etikett ist also plausibel. 

Rechnung:
1. Verringerte Zuckermenge: 39 Prozent von 50 Gramm: 50 Gramm x 39 / 100 = 19,5 Gramm. 
2. Verbleibende Zuckermenge: 50 Gramm – 19,5 Gramm = 30,5 Gramm.

Übrigens: Laut der neuen Konfitürenverordnung muss der Zucker nicht mehr zwingend ganz oder teilweise durch Süßungsmittel ersetzt werden. Der Zuckergehalt kann auch auf andere Weise reduziert werden, beispielsweise durch einen höheren Fruchtanteil. Voraussetzung ist, dass die übrigen Bestimmungen der Konfitürenverordnung eingehalten werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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