Sind Beispielpreise für Erdbeeren und Kirschen zulässig?
Frage
In meinem Supermarkt ist für Erdbeeren in Schalen groß ein Beispielpreis von 2,49 Euro für 500 Gramm angegeben, bei den Kirschen ein Preis von 1,29 Euro für 100 Gramm. Der Grundpreis pro Kilogramm steht nur ganz klein auf dem Schild. Ist das so in Ordnung?
Verbraucher aus Schwalbach am Taunus vom 20.05.2026
Antwort
Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit nein – zumindest bei den Kirschen nicht. Berechnen Händler den Preis bei Obst und Gemüse nach Gewicht, so müssen sie den Grundpreis angeben. In der Regel ist das der Preis pro Kilogramm. Bei Erdbeeren in der Schale ist eine zusätzliche Preisangabe pro Schale möglich. Der Grundpreis muss aber in der Nähe stehen und deutlich lesbar sein.
Ob Händler den Grundpreis pro Kilogramm oder pro 100 Gramm angeben müssen, richtet sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Bei den meisten Obst- und Gemüsearten ist die Angabe pro Kilogramm üblich – auch bei Kirschen und Erdbeeren. Nur bei leichtem Obst und Gemüse wie Heidelbeeren oder Feldsalat ist eine Grundpreisangabe pro 100 Gramm üblich.
Es ist nicht verboten, zusätzlich zum Grundpreis Beispielpreise anzugeben – beispielsweise für eine Schale Erdbeeren, die etwa 500 Gramm fasst. In diesem Fall muss aber deutlich werden, dass die Erdbeeren nicht zum Festpreis angeboten, sondern nach Gewicht verkauft werden. Der Grundpreis muss in der Nähe des Beispielpreises stehen und gut lesbar sein.
Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit entspricht die Preisgestaltung der Erdbeeren den Vorgaben – sofern der Grundpreis pro Kilogramm ausreichend groß und deutlich gekennzeichnet ist. Die beispielhafte Preisangabe pro 100 Gramm bei Kirschen ist unserer Ansicht nach unüblich und kann täuschen. Üblicherweise kaufen Verbraucher:innen mehr als 100 Gramm Kirschen. Je nach Gestaltung können Käufer:innen die Angabe leicht mit dem Preis pro Kilogramm verwechseln. Solche täuschenden Angaben sind nicht zulässig. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bergen Beispielpreise bei in vielen Fällen Täuschungspotenzial, wenn der Preis tatsächlich nach Gewicht bestimmt wird. Anbieter sollten darauf verzichten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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