Verkaufsschild bei Lidl bezieht Preise auf Beispielmengen bei Früchten
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Lidl bewirbt frische Kirschen und Erdbeeren mit groß und fett gedruckten Preisen auf den Angebotsschildern. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Endpreise oder Preise pro Kilogramm, sondern um Preise für Beispielmengen. Die Mengen werden jedoch klein gedruckt und unauffällig auf dem Schild genannt und sind zudem sehr unterschiedlich: Bei Erdbeeren beträgt die Beispielmenge 500 Gramm, bei Kirschen 100 Gramm. Derartige Preisangaben sind intransparent, selbst wenn der Kilogrammpreis an anderer Stelle auf dem Schild angegeben ist.
Lidl sollte auf Preise für beispielhafte Mengen verzichten. Kirschen und Erdbeeren sollte Lidl wie üblich mit einem deutlich lesbaren Preis pro Kilogramm anbieten.
Beschwerde
Ich bin verwundert und frage mich, ob die Art der Auspreisung und Abrechnung der Produkte Kirschen (lose ohne Verpackung, Beispielspreis für 100 g) und Erdbeeren (in 500 g-Schalen) bei Lidl "noch" rechts- beziehungsweise verbraucherschutzkonform ist.
Ich habe Ihnen dazu Dateien von Bepreisung und Kassenzettel beigelegt.
Den Filialleiter habe ich angesprochen. Er findet das auch etwas unglücklich. Sie machen aber die Preisschilder nicht selbst, bekommen diese von der Zentrale zugesandt.
Verbraucher aus Schwalbach vom 20.05.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Preise prominent zu bewerben, die sich kaum erkennbar auf Beispielmengen beziehen, ist inakzeptabel. Sie verschleiern den tatsächlichen Preis und erschweren einen Preisvergleich mit anderen Angeboten.
Darum geht’s:
Lidl bewirbt Kirschen mit dem Preis „0.79“ und Erdbeeren mit dem Preis „2.49“ in großer Schrift und fett gedruckt auf dem Verkaufsschild. Über dieser Preisangabe, jedoch räumlich getrennt und in deutlich kleinerer Schrift erfolgen jeweils die Hinweise „Preis nach Gewicht an Kasse“ „z.B. 100 g“ für Kirschen und „z.B. 500 g“ für Erdbeeren. Zusätzlich erfolgt in kleiner Schrift unten am Verkaufsschild die Angabe „1 kg = 7.90“ für Kirschen und „1 kg = 4.98“ für Erdbeeren.
Das ist geregelt:
Laut Preisangabenverordnung müssen Händler, die lose Ware nach Gewicht an Endverbraucher:innen verkaufen, lediglich den Grundpreis angeben. Die Einheit für den Grundpreis nach Gewicht ist ein Kilogramm.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 11.09.2025, (Az. 2 U 98/24) eine blickfangartige Werbung mit einem beispielhaften Preis als irreführend gewertet, wenn sie den Grundpreis überlagert und über den Endpreis täuscht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Den fett und groß gedruckten Verkaufspreis für frische Kirschen und Erdbeeren auf eine beispielhafte Menge zu beziehen, ist inakzeptabel und unüblich. Zudem ist der Hinweis, dass er sich auf eine Beispielmenge bezieht, leicht zu übersehen. Die Beispielmengen wirken beliebig – bei den teureren Kirschen ist die Menge mit 100 Gramm unrealistisch klein angesetzt. Lose angebotenes Obst wird marktüblich mit dem Preis je Kilogramm oder bei bestimmten Arten je Stück angeboten. Verbraucher:innen erwarten daher bei unverpackten Kirschen und Erdbeeren eine klare Preisangabe pro Kilogramm oder Verkaufseinheit. Den Preis für eine kaum nachvollziehbare Beispielmenge anzugeben, ist intransparent und alles andere als nützlich.
Fazit:
Lidl sollte auf Preise für beispielhafte Mengen verzichten. Kirschen und Erdbeeren sollte Lidl wie üblich mit einem deutlich lesbaren Preis pro Kilogramm anbieten.
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 09. Juni 2026 hat Lidl nicht geantwortet.

