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Komische Nährwertangaben bei Erythrit

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Komische Nährwertangaben bei Erythrit

Frage 

Durch eine Werbung bin ich auf eine „Biosüße“ aus Erythrit aufmerksam geworden. Auf der Homepage steht "… mit weniger Kohlenhydraten & weniger Zucker".
Ich habe mir die Biosüße dann genauer angeschaut – da kann etwas nicht stimmen. Sie besteht aus Erythrit, was ja zu 100 Prozent aus Kohlenhydraten besteht. Aber auf der Verpackung steht „Kohlenhydrate < 0,5 g“. Das ist völlig ausgeschlossen, dann kann es nicht aus Erythrit bestehen, oder? Können die Nährwertangaben stimmen?

Antwort

Ja, die Kennzeichnung entspricht den Rechtsvorschriften. Süßungsmittel wie Erythrit, Xylit und Sorbit sind mehrwertige Alkohole, die zu den Kohlenhydraten gehören. Bei Erythrit gibt es aber eine Besonderheit: Es wird im menschlichen Körper nicht abgebaut und hat deshalb keine Kalorien. Nach einem Gerichtsurteil muss es deshalb in der Nährwertkennzeichnung nicht zu den Kohlenhydraten gerechnet werden.

Zuckeralkohole wie Xylit, Maltit und Sorbit gehören zu den Süßungsmitteln. Sie sind besser für die Zähne und liefern weniger Kalorien als Zucker. In der Nährwerttabelle werden sie zu den Kohlenhydraten gerechnet. Zum Brennwert tragen sie mit 2,4 Kilokalorien pro Gramm bei. Außerdem können sie unter „mehrwertige Alkohole“ aufgelistet sein. Diese Angabe ist aber nicht verpflichtend. 

Erythrit ist ein besonderer mehrwertiger Alkohol. Er liefert gar keine Kalorien, weil er für den Körper nicht verwertbar ist. 

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich damit beschäftigt, wie Erythrit in der Nährwertkennzeichnung zu berücksichtigen ist. Denn die Lebensmittelinformationsverordnung legt fest: Zur Angabe „Kohlenhydrate“ in der Nährwerttabelle zählen alle Kohlenhydrate, die im Stoffwechsel des Menschen umgesetzt werden, auch mehrwertige Alkohole. Gleichzeitig regelt die Verordnung, dass Erythrit keine Kalorien enthält und entsprechend nicht verstoffwechselt wird. Somit kommt das Gericht zu dem Urteil, dass Hersteller es nicht zu den Kohlenhydraten rechnen müssen. Es verbietet den Herstellern aber auch nicht, Erythrit einzurechnen. 

Somit darf eine Firma, die das Süßungsmittel Erythrit anbietet, in der Nährwerttabelle null Gramm Kohlenhydrate angeben. Dasselbe müsste auch für Süßwaren gelten, die Erythrit enthalten. Geben Hersteller auch die „mehrwertigen Alkohole“ nicht an, so fällt Erythrit komplett aus der Nährwertkennzeichnung heraus. Verbraucher:innen können dann nicht erkennen, in welcher Menge das Süßungsmittel enthalten ist.

In einer Marktstichprobe hat Lebensmittelklarheit online die Nährwertkennzeichnung von 37 Tafelsüßen auf Basis von Erythrit überprüft: Bei den meisten Tafelsüßen war Erythrit bei den Kohlenhydraten eingerechnet (34 von 37 Produkten) und überwiegend waren auch die mehrwertigen Alkohole angegeben (31 von 37 Produkten).

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Hersteller Erythrit wie alle anderen mehrwertigen Alkohole zu den Kohlenhydraten zählen, damit die Kennzeichnung einheitlich und nachvollziehbar ist. Die Angabe der mehrwertigen Alkohole ist vor allem bei Lebensmitteln wie Süßwaren wichtig, die größere Mengen davon enthalten. Verbraucher:innen sollten – wie bei zuckerhaltigen Lebensmitteln – erkennen können, wieviel Süßungsmittel enthalten ist. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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