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Ist Carrageen ein Konservierungsstoff?

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Ist Carrageen ein Konservierungsstoff?

Frage

Auf einer Bananenmilch steht groß auf der Verpackung „ohne Konservierungsstoffe“, jedoch ist als Zutat Carrageen enthalten.
Pektine, Xanthan oder Carrageen sind Zusatzstoffe, genauso wie Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel, die eine E-Nummer haben. Das kann man auch überall nachlesen. Das ist doch täuschend!

Antwort    

Es ist richtig, dass Carrageen ein Zusatzstoff ist. Die Substanz ist allerdings kein Konservierungsstoff, sondern ein Stabilisator und Verdickungsmittel. Insofern ist die Werbung „ohne Konservierungsstoffe“ zutreffend und zulässig, wenn keine (anderen) Konservierungsstoffe eingesetzt wurden.

Zusatzstoffe werden je nach Funktion in Funktionsklassen eingeteilt, beispielsweise Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel, Emulgator, Farbstoff, Süßungsmittel oder Verdickungsmittel. Derzeit sind in der EU-Zusatzstoffverordnung 27 Funktionsklassen definiert. Einige Zusatzstoffe erfüllen mehrere Funktionen und können beispielsweise sowohl als Konservierungsmittel als auch als Stabilisator wirken. Anbieter müssen die Zusatzstoffe entsprechend ihrer Hauptfunktion einer Funktionsklasse zuordnen und diese im Zutatenverzeichnis dem Zusatzstoff voranstellen. Dabei können sie den Zusatzstoff entweder mit Namen nennen oder mit seiner E-Nummer, beispielsweise „Konservierungsstoff Nitritpökelsalz“ oder „Konservierungsstoff E250“. 

Carrageen kann sowohl als Stabilisator als auch als Verdickungsmittel dienen. Eine konservierende Funktion hat es nicht. Im Zutatenverzeichnis müsste dann stehen: „Stabilisator Carrageen“, „Stabilisator E 407“, „Verdickungsmittel Carrageen“ oder „Verdickungsmittel E 407“. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Werbung „ohne Konservierungsstoffe“ in diesem Fall zutreffend und zulässig, wenn keine (anderen) Konservierungsstoffe eingesetzt wurden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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